Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 29 (1931)
- Article
- Adolphe Crémieux
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Recht haben, sich ihre sittliche Ueberlegenheit gesetzlich bestätigen zu lassen? 1800 Jahre lang hat man uns Juden barbarisch behandelt; ist das ein Grund, daß wir weniger wert sein sollen als jene, die unsere Peiniger waren? Wenn die Juden einst Fehler und Schwächen gezeigt haben sollten, so haben sie doch in den letzten 36 Jahren bewiesen, daß dies nur die natürlichen Wirkungen der Sklaverei waren, in der sie schmachteten. Sie, meine Herren, die Christen, haben uns zu dem gemacht, was wir waren, sie haben uns aber auch zu dem gemacht, was wir heute sind. Sie sind heute nicht dieselben wie einst, und auch wir sind uns nicht gleich geblieben. Unsere Veränderung ist auflallend, die Ihrige nicht minder. Sie haben gefühlt, daß wir Menschen sind, und wir wurden gute Bürger. Hören Sie also auf, uns anzuklagen, Sie verkünden damit nur Ihre eigene Verurteilung.“ Cremieux geht diesmal noch einen Schritt weiter und weist darauf hin, daß die Gerichtshöfe gar nicht das Recht haben, einem Juden einen besonderen Eid aufzuzwingen, und daß die Magistrate infolge des Widerstandes der Rabbiner nicht imstande sein würden, eine solche Eidesleistung im Tempel vornehmen zu lassen. Auch hier endete der Prozeß mit dem Siege des mutigen Anwalts. Der weitere Erfolg war aber der, daß im Süden Frankreichs die Schmach des Judeneides ein für allemal beseitigt wurde. Im 159