Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 29 (1931)
- Article
- Adolphe Crémieux
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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meinde von diesem Prozeß ab und schenkte ihr selbst ein neues Weihbecken, Zum Dank wurde in dieser Dorfkirche sein Bildnis neben dem des Kirchenpatrons, des heiligen Josef, auf gehängt. Für die jüdische Sache erwärmte ihn sein stark ausgeprägtes Rechtsempfinden, Ueberdies führte er doch die jüdische Sache auch als seine eigene. Im hohen Alter, auf dem Gipfel seines Ruhmes, erklärte er einmal öffentlich: „Als Kind konnte ich in meiner Vaterstadt nicht über die Straße gehen, ohne als Jude beschimpft zu werden. Wie viele Kämpfe hatte ich mit meinen Fäusten auszufechten!“ Noch zur Zeit, als Cremieux sich in Nimes als Advokat niederließ, bestand bei den dortigen Anwälten der Brauch, daß der Vertreter eines Christen gegen einen Juden sein Plaidoyer mit der Formel begann: „Ich vertrete hier Herrn Soundso gegen den Juden N. N.“ Bei der ersten Gelegenheit, bei der Cremieux in einem solchen Falle die Sache eines Juden zu führen hatte, eröffnete er seine Rede mit der Frage an den Anwalt der Gegenpartei: „Wollen Sie, mein lieber Kollege, mir gefälligst die Religion Ihres Klienten bezeichnen?“ Der Gefragte schien die Frage nicht zu begreifen, und Cremieux fuhr fort: „Da Sie das Bekenntnis meines Klienten hier anzugeben für nötig halten, ist es doch nur natürlich, daß ich die Religion Ihrer Partei anmelde.“ Diese Lektion fruchtete. Seit dieser Verhandlung wurde jene gehässige Eröffnungsformel nie mehr gehört. 157