Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 28 (1927)
- Article
- Das Vermächtnis eines jüdischen Vaters
- Date
- 1927-01-01
- Page
- 119 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 2× ep/1002670
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119 — Götzendienst". Wer wenn du nach eingehender Prüfung findest, daß ein Zug seiner Handlungsweise in der Thora begründet ist, und daß seine Absicht mit der Thora übereinstimmt, dann kannst du ihm nachahmen". Unsere Weisen sagen:") „Zuerst wird der Mensch wegen seiner Beschäftigung mit der Thora gerichtet". Ebenso heißt es"°) „Wenn man den Menschen zu Gerichte führt, sagt man ihm: „Hast du Zeiten für die Beschäftigung mit der Thora festgesetzt?" Für denjenigen, dessen stete Beschäftigung die Thora ist, und der demnach das Gebot: „Du sollst darüber nachsinnen Tag und Nacht", ständig erfüllt, scheint diese Frage nicht angängig zu sein. Aber Raschi erklärt, daß selbst an die, deren Berus die Beschäftigung mit der Thora ist. das Leben des Tages solche Anforderungen stellt, daß es aller Energie bedarf, sich die Zeiten für die Beschäftigung mit der . Thora freizuhalten. Gerade in unserer Zeit sind die Anforderungen, welche das Amt und die Gemeinde selbst an die berufenen Vertreter der Thora stellt, so gewaltige, daß man mit aller Kraft die Stunde des Selbststudiums festhalten muß. Wer sich durch Kleinigkeiten hiervon abhalten läßt, wird genug Abhaltungsgründe finden, wie es in den Sprüchen der Väter heißt (IV 12): „Lassest du dich von der Thora abhalten, so hast du der Abhaltungen gar viele vor dir." o. Die Vorschrift, feste Zeiten für die Beschäftigung mit der Thora einzurichten, enthält auch für diejenigen, deren Lebensberuf die Thora, ist, die Erfüllung folgender Forderung^): Stets soll der Mensch seine Jahre in drei Teile teilen, ein Drittel soll er sich mit der Schrift, ein Drittel mit der Mischnah und ein Drittel mit dem Talmud abgeben. Darum achtet darauf, daß ihr jeden Tag eine bestimmte Zeit euch mit der Thora, den Propheten und den sonstigen heiligen Schriften mit der Erklärung von Raschi abgebt. Zieht zuweilen auch die Erklärung des Nachmanides^), des Or Hachajim^) und i