Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 28 (1927)
- Article
- Das Testament Israel Jacobsons
- Date
- 1927-01-01
- Page
- 104 (sequence 5)
- Language
- German
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- 104 — anderen Kinder, den Edelmut und die bewiesene Uneigennützigkeit des Bruders stets zu würdigen und dankbar anzuerkennen. Den beiden Töchtern setzt er ein Hohes Erbteil aus, um sie gegen die mannigfachen Stürme des Lebens, denen ihr Geschlecht ganz besonders äusgesetzt ist, zu sichern. - Gemeinschaftlich erteilt er mit seiner Frau den Kindern den elterlichen Segen und ermahnt sie, durch moralischen Lebenswandel das Andenken der Eltern zu ehren und durch Eintracht untereinander die Ruhe und das Glück der Familie zu wahren. Bei entstehenden Streitigkeiten soll der bestellte Testaments- Exekutor im Verein Mit der Ehegattin und dem ältesten Sohne ohne Zulassung gerichtlicher Weiterungen die schiedsrichterliche Entscheidung treffen. Wer von den Kindern die elterlichen Dispositionen gerichtlich anzufechten unternimmt, soll bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt und von jeder weiteren Teilnahme am Nachlaß gänzlich ausgeschlossen sein. Wie er es stets in seinem Leben sich zur Pflicht gemacht hat. Familienmitglieder. denen kein so glückliches Los wie ihm geworden, zu unterstützen, so sicherte er ihnen diese Unterstützung auch für den Fall seines Todes durch ein größeres Kapital, dessen Zinsen dann noch zehn Jahre für sie verwendet werden sollen. Auch für Hausangestellte, die sich untadelhaft betragen haben und bei seinem Ableben noch im Dienste stehen, sorgt er durch ein für sie ausgesetztes Kapital. Seinen langjährigen, geprüften Freund, den Geheimen Justizrat von Eoßler (vormaligen Eeneralprocurius in Kassels ernennt er, jedenfalls um ihm einen Freundschaftsdienst zu erweisen, zum Testamentsexekutor mit einem jährlichen Honorar von 500 Reichs thalern. solange noch ein Kind minorenn ist. Später soll ihm ein lebenslängliches Jahresgehalt von 250 Thalern verbleiben. Im Codizill bestimmt er neu, an die Berliner jüdischen und christlichen Armenanstalten oder Wohltätigkeitsinstitute 3000 Thaler Pr. Courant zu verteilen.