Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 28 (1927)
- Article
- Das Testament Israel Jacobsons
- Date
- 1927-01-01
- Page
- 102 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 102 — Kaffee und Zink, die Aktien und Effekten sollen sofort durch Makler an der Börse verkauft, und der Ertragspreis in der Vermögensbilanz berechnet werden. Durch Nachlaßäkten die Vermögensbilanz festzustellen, um so einen lleberblick Wer das Vermögen Jacobsons zu erhalten, ist bisher nicht gelungen. Wie er in seinem ganzen Leben, im Großen und Kleinen, edel gewirkt hat, so zeigt sich diese edle, von religiösem Gefühl erfüllte Gesinnung auch in seinem Testamente. Wir lernen hier sein Verhalten zu seiner Familie, seine Pietät gegen den verstorbenen Vaters, seine zärtliche Fürsorge für Frau, Kinder und arme Verwandte kennen. Sein glückliches Ehe- und Familienleben, die strengen hohen Erziehungsgrundsätze, die er seinen Kindern gegenüber beobachtet hat, und endlich sein bekannter, unterschiedslos betätigter Wohltätigkeitssinn treten dem Leser überall vor Augen. Dankbar gedenkt er wiederholt des göttlichen Beistandes, der seine Bemühungen mit Erfolg gekrönt hat. Für die Verteilung seines Nachlasses sind ihm nicht nur seine Lebenserfahrungen maßgebend, sondern auch die letzten mündlichen Aufträge seines seligen Vaters, dessen Wünsche ihm allzeit heilig sein müssen. Das Eheband ist durch eine stets sich gleich gebliebene Zuneigung ununterbrochen glücklich gewesen und durch das folgsame Bestreben der geliebten Kinder noch stärker befestigt worden. Durch rechtzeitige Disposition will er allen Streitigkeiten und Verwicklungen Vorbeugen, welche die Regelung des dereinstigen Nachlasses erzeugen könnte. Was die Frau ihm als Brautschatz eingebracht hat, ihre Aussteuer, ihr Erbteil, die von ihr herrührenden Gegenstände aus Gold, Silber, Edelsteinen usw., wie das von ihr durch Ersparnisse und Geschenke käuflich erworben^ Rittergut Bergen bei Magdeburg, alles das bleibt ihr völliges Eigentum und ist von der Erbmasse abznziehen°). Unbeschränktes Vertrauen hat er zu der Zärtlichkeit Und redlichen Sorgfalt der Gattin und des ältesten Sohnes. Deshalb sollen beide nach freiem Ermessen über