Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 28 (1927)
- Article
- Das Testament Israel Jacobsons
- Date
- 1927-01-01
- Page
- 101 (sequence 2)
- Language
- German
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- 101 — gest. Berlin am 30. Januar 1871) und die dadurch eingetretene Vermehrung seiner Familie, sowie durch mehrfache Vermögensverluste veranlaßt. trifft Jacobfon am 21. April 1823 in einem Nachtrag Aenderungen in verschiedenen Bestimmungen seines Testaments. Nach dem Tode Jacobsons erfolgt auf Antrag der Witwe am 13. Oktober 1828 die Publikation des Testaments und Nachtrags in Gegenwart des zum Testamentsexecutor {§ XXIX d. T.) ernannten Geh. Oberjustizrat Gotzler. In einem Rezeß wird vereinbart, daß die von Jacobson in Mecklenburg-Schwerin erworbenen Güter Tressow, Klenz, Gehmkendorff, Kl. Markow nebst 6 Parzellen der vormaligen Meierei Wüstenfelde (Amt Dargun) und Grambow mit Charlottenthal, sowie die Lederfabrik bei Potsdam und der Landsitz zuSteglitz an die 4 Söhne erster Ehe eigentümlich übergehen. Sie bleiben bis zu einer Teilung und Annahme dieser Güter und Grundstücke im gemeinschaftlichen Besitz. Hierzu ist zu bemerken, das; die im Testament aufgezählten, mit 360 000 Thalern bewerteten Güter, von deren Besitz bisher noch nichts bekannt war, Hatmersleben, Marienborn, Aleckendorff, Bleckendorff, Hackeborn, Egeln, sowie das Kloster Hatmersleben zur Zeit der Abfassung des Codicills (1823) bereits verkauft waren, ebenso wie das der ersten Ehefrau gehörige Gut Bergen schon zu ihren Lebzeiten. Bekanntlich hat Jerome Napoleon durch Dekret vom 13. Mai 1800 in seiner Finanznot 6 Cistercjenser- Klöster in der Nähe von Halberstadt, Magdeburg und Braunschweig aufgehoben und zum Verkauf gestellt. Jacobson hat ste erworben*). Zu Erben sind nach dem Rezetz die zweite Gattin und 10 Kinder eingesetzt. Sämtliche Töchter erhalten, dem Codicill gemäß, nur den vierten Teil ihres Erbteils zur freien Verfügung. Der 1. Oktober 1828 wird als der Tag der Feststellung der gesamten Nachlatzmasse angenommen. An diesem Tage soll der Anteil an der Firma Jacobson und Rietz für aufgehoben gelten. Die für Rechnung des Nachlasses lagernden Kaufmannsgüter an