Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 28 (1927)
- Article
- Zur Soziologie der jüdischen Frauenbewegung in Deutschland
- Date
- 1927-01-01
- Page
- 91 (sequence 8)
- Language
- German
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tausch, zu Vergleichen, zur Kenntnisnahme mustergültiger Einrichtungen, zur Anregung selbständiger Schöpfungen geben und enthält sich jeden Eingriffes in die Selbständigkeit der einzelnen Vereine. Politische und religiöse Parteifragen sind ausgeschlossen. Die Gründung des Bundes vollzog sich in einem kleinen Kreise; die große jüdische Gemeinschaft ohne Erkenntnis der Bedeutung dieser Entwicklung blieb der Errichtungsfeier des Bundes fern. Ohne Anteilnahme der Vertreter der Religionsgemeinschaft, die an der Begründung des katholischen Frauenbundes in starkem Matze beteiligt waren, und der jungen katholischen Frauengemeinschaft die enge Verbundenheit mit ihrem religiösen iLebenskreise sicherte, vollzog sich der Zusammenschluß der jüdischen Frauenvereine: — und ohne Teilnahme der männlichen Gemeinschaftsmitglieder, die die proletarische Frauenbewegung von Beginn an so gestärkt hatte, blieb die jüdische Frauenbewegung in ihrer Entwicklung und in ihrem Kampf. Es schloffen sich in ihr ausschließlich gut gestellte bürgerliche Frauenkreise zusammen und unter diesen hauptsächlich Ehefrauen und nicht berufstätige Töchter, während ihr die Berufskreise der Gewerbetreibenden, Lehrerinnen, Aerztinnen, kaufmännischen Angestellten, Fürsorgerinnen und Arbeiterinnen in der Mehrzahl fern blieben. Der Grund für die Beschränkung der jüdischen Frauenbewegung in der Hauptsache auf die Hausfrauen ist wohl in der Tatsache zu finden, daß der Bund diesen Kreisen durch die Belebung der jüdischen Fragen, die mit Haushaltsführung und Kindererziehung enge verknüpft waren, neue Erkenntnisse vermittelte und eine geistige Strömung in die Lebensführung dieser Frauen, besonders in den kleineren und mittleren Städten brachte. Die Paffivität der berufstätigen jüdischen Frauen dem Bunde gegenüber erscheint einerseits in der Tatsache zu liegen, daß der Bund trotz des 8 2a seiner Satzungen dem Erwerbsleben der jüdischen Frauen, besonders was Ausbildungs-, llmschichtungss und Lohnfragen betrifft, sehr geringe Aufmerksamkeit zugewandt hat, teils