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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1926-01-01 · 27 (1926) · p. Seite 118

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
27 (1926)
Article
Berliner Erinnerungen
Date
1926-01-01
Page
Seite 118 (sequence 7)
Language
German
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118 War es seine Gewohnheit, alltäglich eine ein für allemal festgesetzte Summe als Almosen an Notleidende, die ihm. auf seinen Wegen durch die Stadt begegneten, zu verteilen. Machte ihn gelegentlich der eine oder andere unter seinerr Bekannten auf das Bedenkliche dieses Verfahrens aufmerksam, so Pflegte er darauf zu erwidern, er wisse ganz genau, was er tue, wenn er einem Bedürftigen ein Geldstück in die Hand drücke. Er ließ es nämlich niemals erst zum Angesprochenwerden kommen, Mildherzigkeit gegen jedermann, war ihm eben angeboren. Sein Wirken in der Gemeinde ist mit unauslöschlichen Buchstaben in ihrer Geschichte verzeichnet. Die wenigen noch Ueberlebenden gedenken mit treuer Liebe dieses vortrefflichen Mannes und es bewährt sich an ihm in vollem Maße das Wort unserer Altweisen: „Das Andenken an einen Gerechten gereicht zum Segen." In den alteingesessenen, begüterten Familien war vielfach Brauch geworden, bei letztwilligen Verfügungen der verschiedenartigen Wohltätigkeitsanstalten der Gemeinde zu gedenken und ihnen mitunter recht ansehnliche Legate anzuweisen. Unter den zu Reichtümern gelangten neuen Schichten, namentlich innerhalb der sogenannten „Damen- Konfektion", hatte sich diese schöne Sitte noch nicht so recht durchzusetzen vermocht. Aber das Sprichwort „keine Regel ohne Ausnahme" bewahrheitete sich auch in diesem Falle. Es gab eine solche, und zwar eine ganz ungewöhnlich glänzende. Diese Ausnahme hieß: Moritz Manheimer. Er hatte sich verhältnismäßig frühzeitig aus dem Geschästsleben zurückgezogen, um lediglich seiner inneren Neigung folgen zu können. Diese Neigung bestand ausschließlich im Arbeiten und Wirken für das Gemeinwohl und in diesem edlen Bestreben wußte er sich völlig eines Sinnes mit seiner Gattin Bertha, einer geborenen Lewes. Die Ehe war kinderlos geblieben und so betrachteten sich denn die beiden Ehegatten, wie sie es sehr häufig auszusprechen pflegten, nicht sowohl als Besitzer, sondern vielmehr als Verwalter eines großen Vermögens, das ihnen zum Besten des Allgemeinwohls anvertraut sei, und so entschlossen sie sich denn, ein Hospital und ein Altersversorgungsheim im großen

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