Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 25 (1923-1924)
- Article
- Die Wirtschaftsethik der israelitischen Propheten
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 26)
- Language
- German
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Zinsnehmen bei Geldausleihung an einen in Not geratenen Volksgenossen. Das Dahrlehn stellt hier einen Akt der Barmherzigkeit, der Nächstenliebe dar; es handelt sich nicht um eine geldgeschäftliche Operation. So ist es auch in 6. Mos. 23, 20 f und 3. Mos- 25, 36 f, wo neben dem Zins für Gelddarlehen noch der Aufschlag für Naturaldarbietungen verboten wird; immer dem in Verlegenheit befindlichen Volksgenossen gegenüber. In diesem Sinne ist auch bei Ezechiel von Zins und Aufschlag die Rede und wird beides für unstatthaft erklärt. Nur der wird als fromm bezeichnet, der nicht Zins und Aufschlag nimmt; 22, 12 tritt Jahwe selbst vor seinBolk mit der schweren Anklage, daß es Zins und Aufschlag genommen und den Nächsten gewalttätig übervorteilt, ihn, seinen Gott aber vergessen hat. Jahwe will ein Volk, das nicht um materiellen Gewinnes willen die Barmherzigkeit unterdrückt. Nun findet sich in 5. Mos. 23, 21 eine Gesetzesnovelle hinzugefügt, an der wir in diesem Zusammenhang nicht Vorbeigehen dürfen. Es heißt dort: „Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, d. h. wenn du mit einem Ausländer in Geschäftsverbindung stehst, so darfst du dein zu Geschäftszwecken Geld leihen und demgemäß auch Zinsen abnehmen." Die Propheten, auch Ezechiel, kommen hierauf nicht zu sprechen; Wohl aber erkennen wir aus dem. was sie über die Schuldknechtschast sagen, daß sich im Geschäftsleben Israels unter dem Einfluß des kanaanäischen, auf dem babylonischen ruhenden Handelsrechtes (vgl. Kodex Hammurapi, übersetzt von H. Winckler §54. 117) längst der Brauch herausgebildet hatte. Zinsen zu nehmen und den insolventen Schuldner zu Sklavendiensten anzuhalten. Bei Jeremias wie bei Ezechiel laufen alle diesbezüglichen Vorwürfe darauf hinaus/ daß hoch und 57