Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 24 (1921-1922)
- Article
- Dante und Manoello
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3111067-3111114-3117855--6343-3117979- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 98 — Nun sind freilich in Bezug duf die Echtheit dieser Sonette Zweifel ausgesprochen worden und angesehene Forscher haben sie Cino und Bosone entschieden abgesprochen: heutzutage jedoch scheint die Mehrzahl sich für die Echtheit zu erklären. Unser Problem bleibt von dieser Frage unberührt; denn selbst wenn die Verfassernamen nicht echt sind, rühren die Verse zweifellos von Zeitgenossen Immanuels her und dürfen unbedingt als Beweismaterial verwendet werden. Nur heißt es, den genauen Inhalt dieser Zeugen festzustellen. Im ersten Sonett ist die Überzeugung ausgesprochen, daß Gottes Gerechtigkeit Immanuel als Ungläubigen und als Schmeichler zur Höllenstrafe verurteilt, ihn aber nicht mit dem gemeinem Hausen, sondern mit Dante zusammen geworfen hat. Das zweite bestreitet, daß die beiden Dichter eine so schwere Strafe erleiden, und drückt die Überzeugung aus, daß sie im Fegefeuer unter den Wollüstigen sich läutern, aber dann einmal die Gnade der Erlösung zu erwarten haben. Viele nun behaupten, daß die Zusammenstellung der beiden Dichter im Jenseits durch Zeitgenossen einen Beweis für ihre Verbundenheit im Leben darstellt — ich vermag mich jedoch dieser Meinung nicht anzuschließen. Auf Grund derartiger Folgerungen müßte Dante zum Beispiel den Grafen Ugolino und den Erzbischof Ruggieri (Inf. XXXIII.) für unzertrennliche Freunde gehalten haben. Daß die Phantasie der Zeitgenossen Dante und Immanuel in der Hölle und im Fegefeuer benachbarte Plätze anwies, beweist nur, daß beide der gleichen Strafe schuldig erklärt wurden und gleichzeitig der gleichen Rücksicht. Der Verfasser des ersten Sonetts will nur dies sagen, daß Immanuel, wenn er auch außerhalb der christlichen Religion gestorben ist und sich mit der Schuld der Schmeichelei befleckt hat und darum zur Höllenstrafe verurteilt werden mußte, dennoch in Rücksicht auf seine Verdienste als Dichter von Gott die Gnade erlangt hat, nicht unter den Haufen geworfen zu werden, sondern die Gesellschaft anderer Dichter, in erster Reihe Dantes, genießen zu dürfen. Dementsprechend muß auch das andere Sonett verstanden