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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1921-01-01 · 24 (1921-1922) · p. Seite 56

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
24 (1921-1922)
Article
Das Ideal der Geschichtsschreibung und Israels Stellung zu ihm
Date
1921-01-01
Page
Seite 56 (sequence 11)
Language
German
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— 56 — Tradition vererbt worden wäre. Folglich kann schon wegen dieser einzig.en Tatsache das Geschichtsbewußtsein Israels nicht so schlecht, nicht so wenig alt und miserabel sundamentiert gewesen sein, wie es in neuerer Zeit von einer weithin herrschenden Richtung der Geschichtsschreiber hingestellt wird. Nein, dies wäre eine falsche Annahme, auch wenn es sicher wäre, daß die Erinnerungen Israels bis auf Moses Zeit bloß durch mündliche Überlieferung sich erhalten hätten. Aber dies ist nichts weniger als sicher. Vielmehr ist die im Vorhergehenden angenommene äußerste Möglichkeit, daß die Israeliten bis auf Moses Zeit des Schriftgebrauchs entbehrt haben, durch die Ergebnisse der neueren Ausgrabungen -jeder Wahrscheinlichkeit beraubt worden. Denn in dem Hammurapigesetz schreibt § 128 für jede Eheschließung die Anfertigung eines Kontraktes vor und sprechen auch viele Stellen (§§ 151; 171, 177 usw.) von Geschäftsverträgen. Dadurch ist die Kenntnis der Schrift beim Volke ebenso vorausgesetzt, wie durch die öffentliche Aufstellung des Gesetzes. Und da soll Abraham, der aus Babylonien gekommen war (1. Mos. 11,28), mit dem Schriftgebrauch unb ekannt gewesen s ei n? Die Bejahung dieser Frage wäre eine Unnatürlichkeit. Infolgedessen soll man den Lieblingsgedanken, daß Israel bis zu Moses Zeit herab eine „illiterate Horde" gewesen sei, endlich aufgeben und es vielmehr als naheliegend ansehen, daß schon in der Patriarchenzeit bei den Hebräern einzelne Aufzeichnungen über wichtige Erlebnisse, kurze oder längere Notizen über Stammbäume, Besitzwechsel, einschneidende Schicksalswendungen gemacht worden sind. Diese Wahrscheinlichkeit offen zuzugestehen sträubt man (auch Kittel, Geschichte Israels I [1916], 415) sich noch viel zu sehr. Warum denn soll man darin, daß man den Ahnen Israels ganz naheliegende Dinge, wie den Gebrauch der Schrift zu gelegentlichen Aufzeichnungen wichtiger Dinge zugesteht, zaghafter sein, als darin, daß man ihnen eine unnatürliche Gewohnheit, nämlich

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