Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 22 (1919)
- Article
- Seelsorge
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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-- 68 — ' Für die jüdische Seelsorge ergibt sich von selbst^ daß jeder Jude sie zu üben die Pflicht und das Recht hat. Das „Volk von Priestern" schließt für seine Liebes»' werke keinen aus und gibt keinem das Recht, sie allein zu üben. Jedem einzelnen werden sie im Morgengebet vorgeschrieben. Und wenn Akiba ausspricht: „Uebe (Liebespflicht), damit man auch an dir übe, halte Totenklage, damit man über dich klage, begrabe, damit man dich begrabe, geleite (den Trauerzug), damit man dereinst auch dich (zum Grabe) geleite"/) so wendet er sich eben an alle Juden ohne Unterschied. Daß sich die Juden dieser Pflicht stets bewußt waren, ergibt die Geschichte aller jüdischen Gemeinden und aller sozialen Schichten innerhalb derselben. Mancherlei Hemmungen, die sich der Ausübung jener Pflichten entgegenstellten, waren zu überwinden und sind überwunden worden. Dabei ist es interessant, wie gerade eine besonders hervorragende seelsorgerische Tätigkeit sich überall, wo sie zur Ausübung gelangt ist, in der Form gewandelt hat.. Beerdigungsgesellschaften sind, wie schon erwähnt, fast überall errichtet worden. Sie sind aber nicht geblieben, wie sie bei ihrer Begründung waren. In den großen Städten wenigstens war der Gang ihrer Entwicklung überall der gleiche und, führte dazu, daß in der ersten Zeit nach ihrer Errichtung die Mitglieder der Gesellschaft selbst die Beerdigungen Vornahmen, dann an ihnen teilnahmen, dann sich durch andere Gesellschafter gegen Zahlung von Strafgeldern, daneben aber auch durch dritte Personen vertreten ließen, und daß endlich an der Beerdigung nicht die Gesellschafter, sondern dritte Personen gegen Entgelt teilnahmen. Immer aber wurden neue Gesellschaften errichtet. Umgekehrt ist die Entwicklung beim Krankenbesuch. Immer mehr und mehr Gemeindemitglieder entschlossen und entschließen sich, die Kranken in den öffentlichen Krankenhäusern aufzusuchen, und als die große Zahl der Verwundeten in die Lazarette Deutschlands überführt wurde, da drängten sich die jüdischen Gemeinde- ’) Die Agada der Tannaiten von Dr. Wilhelm Bacher, Straßburg 1884, pz. 331.