Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 22 (1919)
- Article
- Seelsorge
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 4)
- Language
- German
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Bei der evangelischen Seelsorge wechselt der Gesamtcharakter je nach der Richtung der einzelnen Kirche. Die Lutheraner haben, andere Grundanschauungen als die Pietisten und andere als die Rationalisten. Schleiermachers Anschauung, Harnacks, Hollsteins und Traubs Stellung zur Seelsorge, um nur piese zu nennen, Deichen erheblich untereinander und' von der Auffassung vieler anderer Gelehrten und Geistlichen ab. Bei allen aber wiederholt sich als besondere Aufgaben der Seelsorge: Krankenfürsorge, Mitwirkung bei Beerdigungen, Fürbitte, Mahnungen und Zurechtweisnngen und in mancher Beziehung Sorge um Witwen und Waisen. All das sind ' Aufgaben, die ihren Ursprung und Urgrund in der jüdischen Religion oder im jüdischen Schrifttum haben — sie sind entweder den jüdischen Anschauungen entnommen oder ihnen angeschlossen. Hinsichtlich der Witwen und Waisen braucht nur kurz auf das 2. und 5. Buch Mose, auf die unzähligen Stellen in den Propheten hingewiesen zu werden. Für Krankenfürsorge ist eine besondere Vorschrift nicht gegeben. Aber seit Urväter Zeiten haben die Juden die Krankenbesuche als eines der wichtigsten Liebeswerke erkannt, bekannt und geübt.*) „Der Mensch wird krank, legt sich zu Bett und seine Freunde, besuchen ihn." Das wird als etwas ganz Selbstverständliches ausgesprochen. Ueberall gab es auch jüdische Krankenvekpflegungsanstalten und -Vereine. Und wie beiden Krankenbesuchen, so war es hinsichtlich der Mitwirkung bei Beerdigungen. So allgemein verbreitet war stets bei den Juden die Pflicht zur Beachtung der Sterbenden und Mitwirkung bei Beerdigungen, daß vollständige Zusammenstellungen aller dabei zu beachtenden, im Schulchan aruch zum Ausdruck gekommenen, Vorschriften zum Privatgebrauch gefertigt worden sind, und daß Beerdigungsbrüderschaften an den verschiedensten Orten errichtet worden sind. Die Vorschriften für die Fürbitten sind bereits im Pentateuch enthalten und wiederholen sich in den Prox) Nedarim 39 d.