Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 21 (1918)
- Article
- Der Wille in der jüdischen Geschichte
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 6)
- Language
- German
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WUNWWrWKKMGWKKWWMM-HWMUWtDWMWM^MM WW Don lauter feindlichen Nationen. Und von der Karte schon läßt es sich ablesen, daß England aus seiner JAsel ganz andere Zeiten schauen mußte. Die jüdische Geschichte aber spielt sich nicht in einem bestimmten Land ab, sondern nahezu auf der ganzen Erde. Sonst reicht zum Verständnis der Begebenheiten eine Landkarte aus. Wer aber die Taten und Leiden des Judentums begreifen will, muß schon den Globus zu Hilfe nehmen. Die Staaten haben ihre Organe. Kaiser und Könige, Beamtentum und.Volsvertretung, Gesetzgebung und Verwaltung, ein großes Heer und eine mächtige Flotte. Auch große Religionsgemeinschaften sind nach Ayi eines Staates eingerichtet. Sie haben den Papst und die Bischöfe, die ganze vielgegliederte Hierarchie, Konzilien und Synoden, kirchliche Verwaltung und Gesetzgebung. Dem Judentum aber fehlt alles das nahezu vollständig. Auf den ersten Anblick erscheint es als die Herde, die keinen Hirten hat, als eine Menge von Menschen ohne Gliederung und ohne Zusammenfassung. Und damit fehlt ihm viel. Was bedeuten für eine Gemeinschaft ihre Organe! Sie sind nach außen ihr Schmuck und im Innern ihr fester Halt. Sie vereinigen die zerstreuten Entschlüsse der Einzelnen und erzeugen den Gesamtwillen. So bringen sie jeden einzelnen Bürger zur Klarheit über die Ziele, die der Gesamtheit gestellt Find, sie geben ihm Richtung und damit erst Stärke. Es wäre begreiflich, wenn an dem Mangel dieser Organe, das Judentum zugrunde gegangen wäre. Es wäre nur der natürliche Lauf der Dinge gewesen. Auf diesen haben auch viele gerechnet. Regierungen, die zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgemeinschaft regelten, suchten deshalb leine Organisation planmäßig zu zerstören. Mit diesen Gedanken bearbeitete der Königsberger Kriminalrat Brand den Entwurf eines Judengesetzes, den er im Jahre 1808 dem preußischen Minister von Schröttev-vorlegte. Er erzähjt selber: „Der Minister fragte mich, da er meinte, die Juden müßten mir sehr genau bekannt sein, ob ich nicht Mittel wüßte, sie zwar unblutig, jedoch auf einmal lotzuschlagen. Ich erwiderte, daß ich in dem Besitze eines