Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 21 (1918)
- Article
- Der Weltkrieg und die biblische Kulturmission
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3111067-3111108-3117446--5770-3117549- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
«böse Weib" betreffen, deutlicherkennen, daß das schwache -Geschlecht in Israel, dem Volke der Religion der Schwachen, die Rolle des Starken gespielt hat. Bei einem Volke, in dem das „böse Weib bitterer als der Tod" erscheint, und in welchem dem Gatten des zänkischen Weibes die .Flucht auf des Daches Zinne empfohlen wird (Koheleth 7, 26; Sprüche 21,-9), kann nicht einmal von einem- .Züchtigungsrechte des Mannes die Rede sein. Noch grauenhafter zeigen sich die bösen Folgen Her Moral des Starken in dem heidnischen Altertum in der Behandlung der Sklaven. Gegen eine genaue Schilderung der Sklaverei bei dey klassischen Völkern sträubt sich jedes menschliche Gefühl. Es bedarf auch einer "solchen nicht, da jeder weiß, daß der Sklave im Altertum vogelfrei im härtesten Sinne des Wortes war, daß er ungestraft getötet oder in der grauenhaftesten Weise verkrüppelt werden durste. Die durchschlagende Wirkung der Moral des Starken war in der klassischen Zeit Griechenlands so groß, daß selbst Philosophen wie Plato und Aristoteles über die Sklaverei nicht anders dachten. Weist auch das biblische Sklavenrecht manche störenden Momente auf, so muß ihm doch das hohe Verdienst zuerkannt-werden, daß es des Sklaven — auch des heidnischen — Leben und Gesundheit schützt, indem es auf -seine vorsätzliche Tötung die Todesstrafe setzt und seine -körperliche Verletzung durch die Freilassung sühnt. Die Auslieferung geflüchteter Sklaven galt, im heidnischen Altertum als strenge Pflicht, deren Unterlassung zuweilen die Todesstrafe nach sich zog, während der Ausgelieferte in der Regelnden Tieren vorgeworfen wurde. Das biblische Gesetz dagegen verbietet das Ausliefern eines solchen Flüchtlings, trotzdem derselbe keine Strafe zu gewärtigen hatte. Daß die Behandlung der Sklaven in der Praxis in den israelitischen Häusern, in denen sie mehr den -Hausgenossen glichen, jene juristische Begünstigung noch weit übertroffen hat, dafür zeugt die biblische Geschichte zur Genüge. Im Dekalog, namentlich in 5. bl. 5, 15; heißt es: „Damit Dein Knecht und Deine Magd ruhen -sollen wie Du. Und Du sollst bedenken, daß auch Du