Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 21 (1918)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5677
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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weniger empfinden wir etwa Genugtung darüber, daß jemand in ein hohes Amt berufen wird trotzdem er Jude ist, wohl aber darf man es - als einen dankenswerten Fortschritt begrüßen, wenn bei der Berufung einzig die Tüchtigkeit, die Begabung, die Charakterfestigkeü entscheidet und die Frage nach der Religion völlig unberührt bleibt. Das war offenbar auch bei dem letzten österreichischen Pairsschub der Fall. Unter den sünfundfünfzig hervorragenden Persönlichkeiten, die der junge Kaiser Karl zu Herrenhaus-Mitgliedern ernannte, befinden sich auch vier Juden. Josef Benedikt, der Herausgeber der Neuen Freien Presse, Landtagsabgeordneter und Großgrundbesitzer Dr. Philipp Ritter v. Gomperz, Louis Freiherr v. Rothhschild, Chef des Bankhauses S. M. Rothschild, und der Großindustrielle Bergrat Max Ritterv.Gu t t m a n n. Daß diese vier Herren aber nicht als Vertreter des Judentums ins Herrenhaus berufen wurden — keiner von ihnen bekleidet ein Amt in einer jüdischen Gemeinde oder Vereinigung — sondern als Vertreter von Presse, Industrie, Grundbesitz und Finanzwesen, hat innerhalb der jüdischen Gemeindeverwaltung Wiens hie und da Mißstimmung erregt. Das kann befremdlich erscheinen angesichts der Tatsache, daß wir alle doch ersehnen und erstreben, es möchte bei Berufungen - einzig die Tüchtigkeit, die Persönliche Eignung entscheiden und die Frage nach dem Glauben außer Betracht bleiben. Auch daß der junge Kaiser Karl mit der Berufung von vier jüdischen Herrenhaus-Mitgliedern seinen Gerechtigkeitssinn und sein Wohlwollen gegenüber den jüdischen Landesangehörigen bekundet hat, ist nicht zu übersehen. Die Mißstimmung innerhalb der berufenen Vertreter des Judentums in Wien ist indes verständlich und erscheint nicht ganz ungerechtfertigt, wenn man in Betracht zieht, daß die christlichen Konfessionen als solche durch kirchliche Würdenträger im österreichischen Herrenhause vertreten sind. Eine besondere konfessionelle Vertretung hat unsere Heeresverwaltung in den besetzten Gebieten von Polen und Rußland ins Leben gerufen. In diesen Gebieten,