Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 20 (1917)
- Article
- Religion und Nationalismus
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 5)
- Language
- German
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74 Hier bedeutet demnach Nationalismus das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Volke, mit dem man in der Gesamtheit des Lebens sich verbunden weiß. Unsere Unterscheidung des modernen und des an-, tiken Nationalgefühls ermöglicht uns, den ältesten Typus der Religion, die Nationalreligion, genauer zu beschreiben. Gemeinsam ist allen Religionen, die zu dieser Gattung, gehören, daß ihnen das Bestreben fehlt, über die Grenzen eines einzelnen Volkes hinauszudringen. Da, wo ein solches Hinüberfluten über das Gebiet des eigenen Volkes eintritt, ist es nicht durch die Religion selbst veranlaßt, nicht dadurch, daß sie sich an fremde Völker wendet und Bekenner wirbt. Die Götter der Nationalreligionen erheben keinen Anspruch darauf, von anderen, als von ihrem eigenen Volke verehrt zu werden, wie sie auch um das Schicksal fremder Völker sich nicht kümmern, sie sind vielmehr ausschließlich die Götter eines einzelnen Volkes. Was aber bedeutet das? Ist damit ausgesprochen, daß sie diesem Volke ihrer ganzen Art nach näher stehen, daß sie infolge einer gewissen Wesensverwandtschaft ihre Liebe gerade diesem Volke zuwenden, weil seine Art ihnen besonders wertvoll ist? Gegen diese Annahme spricht zunächst die Tatsache, daß die antiken Völker im allgemeinen nicht das Bewußtsein ihrer Eigenart und ihres besonderen Wertes haben. Noch deutlicher aber erkennen wir das Verhältnis der Nationalgötter zu ihren Völkern daraus, daß der Marduk der Babylonier und der griechische Apollo in seiner ursprünglichen Bedeutung, der römische Jupiter und der griechische Zeus nicht die Verkörperung nationaler, gerade ihren Völkern eigentümlicher Vorzüge darstellen, sich ihrem Charakter nach auch gar nicht von einander unterscheiden, sondern im Grunde dasselbe bedeuten. Sie alle sind Naturwesen, Licht- und Himmelsgötter und daher nicht an sich schon einem bestimmten Volke mehr verwandt. Ihre Beziehung zu einem einzelnen, besonderen Volke ist demnach nicht eine innerliche und notwendige, sondern äußerlich und zufällig. Sie beruht darauf, daß dieses Volk