Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1916-01-01 · 19 (1916) · p. Seite 217

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
19 (1916)
Article
Herz Homberg in Galizien
Date
1916-01-01
Page
Seite 217 (sequence 29)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3111067-3111104-3116911--5399-3117158
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

217 ct Jahre mindestens 2122 jüdische Ehen geschlossen worden. Angemeldet und bewilligt wurden 137 Ehen?) Die Ritualehen bestehen bis heute in Galizien, obwohl sie vom Staate nicht anerkannt sind, und zirka 70 Proz. der -jüdischen Schulkinder führen dadurch den Familiennamen ihrer Mutter und gelten bei den Lehrern als Uneheliche. * -i- * Homberg hatte also von seinem ״Bnei Zion" aus Galizien nicht viel Einkommeü und war auf den Absatz dieses Buches in Böhmen und Mähren angewiesen. Viel war es jedenfalls nicht, und Homberg mußte ״aus Mitleiden von einigen mit Geld zeitweise unterstützt werden"?) Er wurde von Zeit zu Zeit von dem Ministerium mit Expertiesen betraut und vom Polizeiminister (am 21. August 1814) dem Kaiser zur Ernennung zum ״Religionsweiser" in Wien vorgeschlagen. ' Auch die Hofkanzlei unterstützte sein Gesuch, und Homberg hätte Mannheimers Stelle erhalten, wenn ihm die Aeußerung des Polizeirates La Roze nicht geschadet hätte. La Roze schrieb?) ״Homberg ist Wohl ein geschickter aber unruhiger und herrschsüchtiger Kopf, welcher weder in Italien noch in Galizien standhielt und in Lemberg eben nicht rühmlich austrat". ״Derselbe will nur den hiesigen Platz behaupten, einen Gehalt jährlich 1500—2000 fl. nebst einer größeren freien Wohnung für seine zahlreiche Familie, dann Holz und Licht erzwingen und dann die Oberaufsicht über die neue Schule sich zueignen. Sein Werk ״Bnei Zion" ist für Kinder zu schwülstig und ״Ben Jakir" zu seicht geschrieben. Er selbst, da er sich unter die Gelehrten zählt, ist nun nicht mehr dazu gemacht, Kinder in Elementargründen zu unterrichten; er hat die Befugnis, im Hebräischen 1) Stöger: Darstellung der gesetzlichen Verfassung der galiz. Judenschaft. Lemberg 1883. Bd. I, S. 138, Anm. 2. (Gubernial- Verordnung vom 28. Juni 1826, Zl. 38788). 2) Wolf, G. Geschichte der Juden in Wien. S. 127. 3) Ibidem. S. 124-125.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.