Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Herz Homberg in Galizien
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 23)
- Language
- German
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211 ja nicht, die Sabbathlichter anzuzünden, somit kann der Religion und Tradition Genüge geleistet werden. Einer jeden Jüdin wird ja belassen, so viel Lichter zu zünden, wieviel sie selber will, und der Tradition ist es ganz gleichgültig, ob eine Kerze einen oder drei Kreuzer kostet." Auf Grund dieser ״fachmännischen" Aussage wurde der Lichtzündsteueraufschlag eingeführt, und die Firma Salomon Koffler und Tobias Steinsberg nahm ihn in ganz Ostgalizien in Pacht. Die Tragweite dieser Lichtsteuer war im ersten Augenblick garnicht berechenbar, später aber (1810) trug sie zur gänzlichen Umänderung des Gemeindelebens bei. Nicht genug, daß die Lichttaxen sehr hoch waren und pünktlich eingetrieben wurden, daß die Armen oftmals ihr letztes Federbett verpfändeten, um am Freitag die Taxe bezahlen zu können, daß sie oftmals am Freitag im Finstern saßen und nichts zu essen hatten?) All' dies wäre schon an und für sich sehr traurig, wenn nicht die Aenderung der Gemeindeordnung vom 13. September 1810 dazu gekommen wäre. Laut § 16 dieser Gemeindeordnung hatten das aktive Wahlrecht für Spitalsverwalter, Gemeindevorsteher, Rabbiner nur diejenigen Juden, die in einer Gemeinde von 100—150 Familien wenigstens 3 Sabbathlichter, in einer Gemeinde von 150 — 300 Familien wenigstens Sabbathlichter, in Lemberg, Brody, Krakau, >) kleberfichiliche Darf teil ung der Cicfittaxen in verschiedenen Jaljren. Vom Jahre 1797 1800 1806 Von jedem Sabbathob. 3 Kr. 7 Kr. Feiertagslicht, in der a) Unschlitt 2 Kr. Wohnung gegimbet b) Wachs — — — Von jed. Jahrzeitlichte a) von Wachs 6 Kr. 6 Kr. 6 Kr. b) v. Unschl. ob. Del 3 Kr. 3 Kr. 3 Kr. Von jedem Chanukalicht V2 Kr. 1/2 Kr. V2 Kr. Von jed. Licht, am Versöhnungsfest in die Synagoge gegeben 10 Kr. — 10 Kr. Von jed. Hochzeitslicht beim Brautbedecken, a) Kerze 1 fl. 30 Kr. 30 Kr. Trauung usw. b) Fackel 14* 1 fl.