Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Herz Homberg in Galizien
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 24)
- Language
- German
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212 Lublin usw. wenigstens 7 Lichter bezahlten. Das Passive Wahlrecht erhielten diejenigen, die um 1 Licht mehr, alsfür das aktive Recht notwendig war, bezahlten. In Lemberg und in anderen größeren Städten bildeten 10 Sabbathlichter das Minimum. Von dem Jahre 1810 bis zum Jahre 1848 waren die Gemeindewahlen gänzlich in den Händen der Lichtsteuerpächter, und laut Erlaß vom Jahre 1807 mußten die Steuerpächter resp. Subpächter in denGemeindevorstand hineingewählt werden. Groß war die Aufregung der Juden in Galizien, als die Steuer im Jahre 1797 eingeführt wurde, nochgrößer, als die Gemeindeordnung von 1810 die gesamte Judenschaftden Pächtern auslieferte, aber garunbeschreiblich, als es ruchbar wurde, daß Homberg am ganzen Geschäfte mit circa 2 o/o mitbeteiligt war. Die Gubernialuntersuchung stellte nur das fest, daß Homberg von Koffler etwaige Gelder beziehe, die Untersuchung konnte nicht zu Ende geführt werden, da er nach Wien floh und trotz wieder- Holter Befehle nicht nach Galizien zurückkehren wollte» Friedenthal und der ״Supplent des Schuloberaufsehers", Franz Zlaver Weiß, besorgten alle seine Amtsgeschäfte, und er allein bat um Verwendung in Wien, oder wenigstens um Versetzung nach Krakau, das nach der dritten Teilung Polens an Oesterreich fiel und die׳ Hauptstadt der neuen Provinz ״Westgalizien" bildete. Ueberall hin verfolgte ihn der Zorn der galizischen Juden, Vorn Jahre 1810 1816-1848 Von jedem Sabbath-od. Feiertagslicht, in der a) Unschlitt 5 Kr. 5 Kr. C. M. Wohnung gezündet b) Wachs 1b Kr. 15 Kr. C. M. Von jed. Jahrzeitlichte a) von Wachs 6 Kr. 6 Kr. C. M.. b) v. Unschl. od. Oel 3 Kr. 3 Kr. C. Von jedem Chanukkalicht l/-Kr. 2 Kr. C. M. Von jed. Licht, am Versöhnungsfest in die Synagoge gegeben 10 Kr. 10 Kr. C. m. Von jed. Hochzeitslicht beim Brautbedecken, a) Kerze 30 Kr 30 Kr. C. M. Trauung usw. b) Fackel 1 fl. 1 fl. C. M.