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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1916-01-01 · 19 (1916) · p. Seite 203

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
19 (1916)
Article
Herz Homberg in Galizien
Date
1916-01-01
Page
Seite 203 (sequence 15)
Language
German
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203 seien würdiger als ihr ausgezeichneter Kollege, da dieser das oder jenes verbrochen habe. Die Leiter der Lemberger Schulen bezogen je 300 fl. Gehalt und 75 fl. Ouartiergeld, die Lehrer je 200fl. jährlich und 36 fl. Quartiergeld. Manche hatten Dienstwohnungen in den Schulgebäuden^, und das raubte ihren Kollegen die Ruhe. Lehrer Joel Turnau, derselbe, der gegen Homberg Klage führte, war verheiratet, seine Frau war ebenfalls Lehrerin und bezog ebenso wie er 36 ft. Quartiergeld. Diese 72 fl. sind ein Dorn im Auge des Lehrers Sinion Popper/) der ״obwohl mit keiner Lehrerin verheiratet, auch eine so große Wohnung brauchen würde wie Turnau". Nach langem Hin- und Herschreiben erteilte ihm das galizische Gubernium eine Zuwendung von 50 fl. Davon erfuhr Simon Homberg und verlangte eine Dienstwohnung?) Das Gubernium übermittelte sein Gesuch dem Kreisamt/) das Kreisamt dem Studienkonseß, und hier wies Herz Homberg diskret auf eine Dienstwohnung hin, die von einem unverheirateten Lehrer (Grünbaum) besetzt war. Das Kreisamt eröffnete dies dem Kahal, der über die Wohnungen verfügte, und die Vorsteher befahlen wirklich dem Grünbaum, die Wohnung zu räumen und wiesen sie. . . einem anderen verheirateten Lehrer Epstein an?) Aufgehetzt durch Homberg, will Grünbaum die Wohnung nicht räumen Und erklärt in seinem Gesuch an das Kreisamt, Epstein habe viele Kinder, und die würden den Unterricht in der Schule stören. Auf Vermittlung Herz Hombergs erhielt endlich Simon Homberg die Wohnung, und als seine Frau für die Mädchenschule engagiert wurde, beruhigte er sich und wartete auf den r) Kreisamtliches Schreiben vom 7. September 1791 (Jüd. Gem.-Arch. Lbg. 'JGAL.) 2) Gesuch vom 14. April 1793 JGAL. Der Kahal übermittelt das Gesuch dem Kreisamt lResol. v. 21. IV. 1793 Zl. 240) und das Kreisamt retourniert es dem Kahal (Dekr. v. 24. IV. 1783 Zl. 872). 2) Gesuch vom 18. VII. 1793. *) Res. vom 22. VII. 1793, Exped. am 31. VII. 1793. 5) Beschluß vom 7. XI. 1793.

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