Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Herz Homberg in Galizien
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 197 (sequence 9)
- Language
- German
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197 § 12. ״Und da nach der gegenwärtigen gesetzlichen Verfassung das (!) Kenntnis der deutschen Sprache und Schrift der Judenschaft von mehr als von einer Seite zur Notwendigkeit wird, so soll an den Orten, wo eine deutsche Schule besteht, kein Jüngling zu dem Talmudunterricht gelassen werden, wenn er mit dem Zeugnisse des deutschen Schullehrers nicht dartun kann, daß er die deutsche Schule gehörig besucht und den Unterricht derselben sich zu nutze gemacht habe." ״Ueber die Beobachtung dieser Vorschrift sollen die Schuloberaufseher und die Lei den deutschen Schulen der Judengemeinde angestellten Lehrer gehörig Wachen, und die Uebertretungsfälle immer sogleich dem Kreisamte anzeigen, welches sowohl den Haus- Vater, den der Jüngling angeht, als den Lehrer, der denselben ohne Zeugnis der deutschen Schule in Unterricht genommen hat, jeden mit einem dreitägigen Verhaft strafen und die Zurücksendung des Schülers in die deutsche Schule besorgen wird." 8 13. ״Auch soll kein Jud' getrauet werden, wenn er sich nicht über den in einer öffentlichen Schule oder zu Hause in der deutschen Sprache empfangenen Unterricht mit dem im 8 12 vorgeschriebenen Zeugnisse Ausweisen kann. Hiervon sind jedoch diejenigen aus- -genommen, die im Jahre 1786, da diese Anordnung zuerst erlassen worden ist, das 13. Jahr ihres Alters schon erreicht haben. Diejenigen, welche dieser auf die Bildung der Juden abzielenden Anordnung zuwider sich trauen lassen, werden nach dem 8 48 des 4. Kap. des Bürgerl. Gesetzbuches von politischen Verbrechen behandelt, diejenigen aber, welche die Trauung verrichtet haben, werden ihres Amtes entsetzt und für unfähig, jemals ein Amt zu bekleiden, erklärt." 8 14. ״Damit die Juden, welche dem Lehramte sich widmen wollen, die vorgeschriebene Normalmethode erlernen und sich zu ihrer Bestimmung tauglich machen können, soll bei der Hauptnormalschule zu Lemberg «in jüdisches Schulmeister - Seminarium unter