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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1916-01-01 · 19 (1916) · p. Seite 190

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
19 (1916)
Article
Herz Homberg in Galizien
Date
1916-01-01
Page
Seite 190 (sequence 2)
Language
German
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190 auf zirka 41/2 Millionen polnischer Gulden beliefen, mußten in 3 Jahren getilgt werden. Dieser Judenreichstag (ועד ד ארצות) war eigentlich das einzige Band, das die Juden in administrativer Beziehung an den Staat fesselte. Mit dem Kronmarschall der Gesamtjudenschaft פרנס הועד רד ארצות verhandelte der polnische Finanzminister über die Pauschalsumme der Judensteuern, welche vom polnischen Reichstag beschlossen wurde. Der Kromnarschallפרנס הועד legte die Summe dem Judenreichstag vor, und Hier wurde sie auf die Landsmannschaften und exterritorialen' (freien) Städte verteilt?) Jede Landsmannschaft berief ihren Landtag ein, und hier wurde eine jede Gemeinde bemessen; innerhalb der Gemeinde besorgte die Verteilung und das Inkasso der Kahal, d. i. die Gemeinderepräsentanz. Dieser Kahal war auch das niedrigste, aber dabei das wichtigste und stärkste Glied in dem administrativen Bau der jüdischen Selbstverwaltung und die einzige administraüve, geistliche, gerichtliche und Schul-Behörde der Juden jener Zeit. Wehe dem einzelnen, der es mit den Kahalspotentaten aufzunehmen wagte! Er war rettungslos den größten Schikanen der Herren von der Kahalsstube ausgesetzt, die zuweilen erbarmungsloser als ihre hohen Verfolger waren. Innerhalb der Gemeinde und der Landesorganiationen lebte sich der Jude aus, hier konnte er Ehrenteilen und Würden erlangen, für die Außenwelt war er )er ״untreue, ungläubige Jude", psrkidns, infidus, incredulus.2) Kein Wunder, daß die Erziehung der *) Die Organisation der Juden in Polen werde ich demnächst in einem größeren Werke: ״Verfassungsgeschichte der Juden, in Polen", das in den Schriften der ״Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums" erscheint, darstellen. Hier gebe ich nur in einigen Strichen die Verfassung der Juden gegen Ende des XVm. Jahrhunderts wieder. 2) Schon um die Mitte des 18. Jhrdts. begann man hier und da den Titel: alttestamentalisch statt ungläubig den Juden beizufügen, jedoch geschah es nur privat, amtlich blieb das alte Epitheton ornans bis zur ersten Teilung Polens.

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