Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Dr. Max Schönfeldt
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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- ,180 Häusern, noch mehr an Irrenanstalten herrscht, überdies in der Armenkrankenversorgung auch noch um die verwickelten Fragen der Heimatsberechtigung und Ortsansässigkeit. Welche Schwierigkeit galt es hier nicht zu überwinden, um einem Unglücklichen mit Rücksicht auf seine Krankheit die Berechtigung zu längerem Aufenthalt in Riga auszuwirken, oder einem Irren, der nicht in die lokalen Irrenhäuser ausgenommen werden durfte Md nun, vagierend, eine immerwährende Gefahr für seine Umgebung bildete, zur Reise und zur Aufnahme in die Irrenanstalt seiner Heimatprovinz zu verhelfen. Vor Schönfeldts Augen entrollten sich täglich derartige Tragödien, daß auch seine schier unbegrenzte Hilfssähigkeit diesen gegenüber mitunter versagte. Auch auf einem anderen ärztlichen Gebiet erscheint Schönfeldts gemeinnützige Gesinnung im hellsten Licht: In seiner Betätigung als ständiger psychiatrischer Expert an beiden Rigaschen Gerichtshöfen. Wohl an 20 Jahre stellte er hier freiwillig, jeglichen Entgelt zurückweisend, sein Wissen in den Dienst der Oeffentlichkeit. „Er galt als erster Gutachter auf forensischem Gebiet", bemerkt einer seiner Dorpater Fachgenossen und fügt hinzu: „Wie viele organisch Kranke und psychisch Minderwertige wurden dank seinem überzeugenden Gutachten dem Strafgesetz entzogen und von Schuld sreigesprochen." *) Ueber seine Erfahrungen auf diesem Gebiete berichtete er 1911 — auf dem 7. internationalen Kongreß für Kriminalanthropologie zu Köln — in einer die Zuhörer lebhaft ergreifenden und auch heute noch aktuellen Darstellung über die praktischen Ünd prinzipiellen Mängel des russischen Gerichtsverfahrens, das nur 3 Kategorien von Geisteskrankheiten kennt, ferner über das beinahe gänzliche Fehlen sowohl psychiatrisch geschulter Gerichtsärzte, wie einer gesetzlichen Fürsorge für verbrecherische Geisteskranke in Rußland. Schönfeldt selbst betrachtete diese zeitraubende, aufreibende Mühewaltung der Expertise als ein unerläßliches y St. Petersburger Mediz. Zeitschrift, 1912, Nr. 17.