Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Dr. Max Schönfeldt
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 179 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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179 — «Gemeindegeldes für nichtjüdische — obwohl legale und Legal gutgeheißene Zwecke. — Zur Linderung dieser Schäden sah sich die jüdische Gesellschaft auf den Weg der privaten Opferwilligkeit und Organisation gedrängt. Um die eigene Initiative nicht absolut ausschalten zu müssen, wurde der Versuch gemacht, einen Teil der Gemeindefunktionen in Wohltätigkeitsvereinen notdürftig unterzubringen, denen in günstigen Fällen, d. h. bei einer wohlgesinnten Stadtverwaltung auch aus Gemeindemitteln Subventionen ,zufließen. Eifrig wurde allerorten jede günstige politische Konstellation zur gesetzlichen Bestätigung von jüdischen Vereinen wahrgenommen. So entstanden im Laufe des Letzten Jahrzehntes überall zahlreiche Wohltätigkeits- und gemeinnützige Vereine und auch in Riga — neben vielen anderen — im Jahre 1904 unter Schönfeldts Mitwirkung der jüdische Krankenpflegeverein. Als Vize- Präses dieses Vereins wirkte er von Anbeginn bis zu feinem Tode, sowohl organisatorisch wie als behandelnder Arzt feine Zeit in verschwenderisch freigebiger Weise opfernd. Denn gerade die jüdischen Armen werden durch die seit Generationen bestehende und sich beständig verschärfende Aufenthalts- und Erwerbsunsicherheit besonders häufig von Nerven- und Geisteskrankheiten heimgesucht. Schönfeldts Hilfeleistung beschränkte sich dabei durchaus nicht etwa nur auf die Stunden der. Vereinstätigkeit. Sein Sprechzimmer stand buchstäblich den ganzen Tag den Hilfesuchenden ohne Unterschied jeder sozialen Rangordnung offen. Seine Uneigennützigkeit war stadtbekannt. Aus weitem Umkreis strömten die Patienten zu ihm, und er machte keinen Unterschied zwischen dem Patrizier und dem Bettler, höchstens, daß er dem Bedürftigeren eher beistand. Und seine Aufgaben als ärztlicher Berater der Armen waren viel komplizierter, als man sich wiederum in Westeuropa vorstellen kann. Während hier ein Fall mit der wissenschaftlichen Beurteilung und geeigneter Verordnung erledigt wird, handelt «s sich dort, wö ein allgemeiner Mangel an Kranken- 12* 1