Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Dr. Max Schönfeldt
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 178 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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- Riga 1× ep/1000826
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178 diese heilige Liebespslicht des Volksunterrichts aus sich nehmen. Bei dieser Wichtigkeit der Unterrichtsfrage ist Schönfeldts energisches Interesse dafür wohl begreiflich, obgleich. der Schwerpunkt seiner sozialen Interessen auf anderem Gebiete, vor allem dem der Krankenpflege, lag. So entfaltete er zugleich mit seiner eifrigen Betätigung in Bildungssachen eine von Jahr zu Jahr sich steigernde Wirksamkeit im Dienste des Krankenwefens der Rigaischen jüdischen Gemeinde, wenn anders das Wort Gemeinde hier am Platze ist. Denn in Riga, einer Stadt von mehr als einer halben Mllion Einwohnern, mit einer jüdischen Bevölkerung von ca. 50000 Seelen, existiert zur Zeit keine jüdische Gemeindeverwaltung. Die seit 1783 bestehende Selbstverwaltung wurde im Jahre 1890, als letzte aller jüdischen Gemeindeverwaltungen in Rußland ausgehoben. So ist denn jetzt in ganz Rußland, mit Ausnahme des sogenannten Königreiches Polen, in tausenden von Ortschaften kein offizieller jüdischer Mittelpunkt mehr vorhanden, von dem aus eine planmäßige Hebung der Gemeindewohlfahrt, ja nur eine zweckmäßige Verwendung ihrer Steuereinnahmen mit eigener Initiative und Selbstbestimmungsrecht vorgenommen werden könnte. Sowohl die Verwaltung der Gemeindekapitalien und Steuern, wie die Aufstellung des Budgets ist in die Hand der Stadtverwaltung, des Magistrats, gelegt. Die Juden haben nur insoweit mitzusprechen, soweit einzelne von ihnen, deren Auswahl dem Magistrat überlassen ist,, gelegentlich und mit beratender Stimme zugezogen werden. Als wahrlich nicht heiteres Kuriosum,s|ei erwähnt, daß die Besoldung der Rabbiner aus den Gemeindesteuern von Gesetzeswegen verboten ist. Auf welche gequälte Weise, mit welcher Hintertür- und Konnexionspolitik es versucht werden muß, bei diesem Mangel an jüdischen Selbstverwaltungsrechten die Gemeindeinteressen wahrzunehmen, davon ist besser zu schweigen, ebenso wie auch von der Verwendung jüdischen fr