Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Dr. Max Schönfeldt
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
- Riga 1× ep/1000826
- Vilnius 1× ep/1000947
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177 das Wohnrecht in ganz Rußland. Aber jetzt wird dieses wohlmeinende Gesetz, das auf der Basis des Handwerks die Hebung der Judennot angebahnt hätte, durch die gegen seine Anwendung dekretierten Schwierigkeiten um den besten Teil seiner Wirkung gebracht. Es genügt nicht, als Handwerker seinem Berufe obzuliegen, sondern es wird eine behördliche legitimierte Meisterprüfung gefordert, deren Ablegung durch die damit verbundenen immer mehr gehäuften Formalitäten und Vorbedingungen fast zur Unmöglichkeit gemacht wird. In diesem Riesenreich haben zur Zeit nur die Jnnungsämter in Petersburg im Norden und in Odessa tief im Süden das Recht zur Erteilung von Meisterscheinen an Juden. Man bedenke, welche schier unüberwindliche Reisewege für den armen Handwerker und welche Unbegreiflichkeit in der Existenz eines Prüfungsamtes für Juden an einem Orte, wo, wie in Petersburg, der Prüfling, bevor er die Prüfung bestanden, überhaupt kein Aufenthaltsrecht hat. Außer diesen Jnnungsämtern besitzen noch einige Handwerkerschulen, so auch die in Kiew und Wilna, das Recht der Ausstellung von Meisterscheinen für ihre Zöglinge. Daher bedeutet die sehr kostspielige Gründung und Erhaltung solcher Handwerkerschulen, wie auch die des Bildungsvereins zu Riga, ein wahres Segenswerk für die jüdische Bevölkerung. Neben dem Petersburger Bildungsverein und seinen Filialen wirken in einzelnen Orten, namentlich in größeren Städten, zahlreiche Vereine ähnlichen Charakters, Sabbatschulen, Anfangs- und Fortbildungskurse für Handwerkerlehrlinge, für Handlungsgehilfen und -Gehilfinnen,. hauptsächlich zur Verbreitung weltlichen Wissens, deren Darbietungen mit^ ungeheurer Begierde von der lerneifrigen Jugend ausgenommen werden. Ja die Sache des Unterrichts wird in Rußland von jedem, der irgend nur ein Auge und ein Herz für die Not des Volkes hat, so stark als Pflicht empfunden, daß ohne Satzungen, ohne Organisation in wohl den weitaus meisten gebildeten jüdischen Familien sowohl Töchter wie Söhne, selbst schon als Schüler, 12 «