Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Briefe Alexander von Humboldts an Dr. Robert Remak 1839 bis 1855
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 2)
- Language
- German
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113 Die Briefe sind inhaltlich vor; größtem Interesse, gleich wichtig für den Schreiber wie für den Empfänger. Ueber den ersteren, Alexander von Humboldt, den großen allseitigerr Gelehrten, den freisinnigen menschlich denkenden und handelnden Mann, ausgezeichnet, wiederum nach einem Ausdruck Doves, „durch seine außerordentliche Lebendigkeit, womit er im höchsten Uralter die größten Begebenheiten wie die kleinsten Vorgänge des Tages mit seiner Phantasie ergriff, mit seinem Urteil stempelte", braucht Wohl nichts weiter gesagt zu werden; der letztere, Physiolog und Anatom (1815—1865), ist gelegentlich seines 100. Geburtstages in der Allgemeinen Zeitung des Judentums 1915, Nr. 30, kurz gewürdigt worden. Die hier abgedruckten Billete beziehen sich vielfach auf Remaks Schriften, gehen aber hauptsächlich auf seine Bemühungen ein, sich in Rußland eine Stellung zu verschaffen und Privatdozent in Berlin zu werden. Das letztere war zu jener Zeit, den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, außerordentlich schwer. Das „Edikt vom 11. März 1812 betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in den preußischen Staaten"ft bestimmte zwar im § 8: „Sie (die Juden) können daher akademische Lehr- und Schulauch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten". Aber diese Bestimmung bekam keine allgemeine Geltung. Schon in Karl Christian Wolsarts (1778—1832), Arzt und ordentlicher Professor an der Universität Berlin, Gutachten vom 28. November 1813 hieß es: „Nur die Juden der ersten Klasse (darunter waren diejenigen verstanden, die ohne irgend Handel zu treiben, eine Wissenschaft, Kunst oder bürgerliches Gewerbe ausüben) können akademische Lehr- und Schul-, auch Gemeinde-Verwaltungs-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht *) Für die int folgenden erwähnten gesetzlichen Bestimmungen und Gutachten ist benutzt: „Die Emanzipation der Juden in Preußen unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes vom 11. März 1812, ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der Juden in Preußen" von Or. Jsmar Freund. 2 Bände. Berlin 1912. Verlag von M. Poppelauer. 8