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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1916-01-01 · 19 (1916) · p. Seite 114

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
19 (1916)
Article
Briefe Alexander von Humboldts an Dr. Robert Remak 1839 bis 1855
Date
1916-01-01
Page
Seite 114 (sequence 3)
Language
German
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— 114 — haben, verwalten ". Noch weiter ging eine Königliche Kabinettsorder aus dem Jahre 1822. Sie hob, und zwar gab dazu die Bemühung von Eduard Gans, als außerordentlicher Professor angestellt zu werden, Anlaß, das Recht zur Bekleidung akademischer Lehr- und Schulämter, das ihnen durch das Edikt von 1812 ausdrücklich zugesprochen worden war, „wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse" auf. Die Kabinettsorder ist abgedruckt in dem sehr wichtigen und im Verfolg noch mehr benutzten Buche: „Die Judenfrage in ihrer wahren Bedeutung für Preußen" von Dr. M. Kalisch, Leipzig. Veit & Co , 1860. S. 3ff. Die Folge dieser Order war, daß ein Dr. M. L. Fr., der sich in Halle gemeldet hatte, auf Grund einer Verfügung des Ministers am 16. Februar 1826 abgewiesen wurde. Diese Abweisung wurde „zur Kenntnisnahme und Nachachtung" den übrigen preußischen Universitäten mitgeteilt. Kalisch S. 5 ff. Es wäre nicht undenkbar, daß außer der reaktionären Strömung jener Zeit auch ein bestimmter Vorfall den direkten Anlaß zu der Kabinettsorder gegeben hätte. Im Jahre 1822 nämlich hatte sich ein Arzt Dr. Jacobson als Dozent bei der Königsberger Universität gemeldet, war von der Fakultät zugelassen, aber vom Ministerium abgewiesen worden. (Vergl. Burdachs Erzählung bei Kalisch S. 209 Anm.) Ob und wie weit die Nachricht zutreffend ist, die Graf Jork in der Allgemeinen Preuß. Zeitung 1847, Nr. 172, S. 1224 anführt, ein Bericht, auf den sich der Rektor und Senat der Berliner Universität in seinem würdevollen Schreiben vom 9. Juli 1847 (Kalisch S. 69) stützt, nämlich die, daß in den Jahren 1812—22 an der Breslauer Universität zwei oder drei jüdische Lehrer wirkten, vermag ich nicht zu entscheiden. Erst im Gesetz von 1847 findet sich die Bestimmung: „An allen Universitäten können Juden, soweit die Statuten nicht entgegenstehen, als Privatdozenten, außerordentliche und ordentliche Professoren der medizinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geo-

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