Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 19 (1916)
- Article
- Literarische Jahresrevue
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 31)
- Language
- German
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48 sicheren Anordnung und Benutzbarkeit, die durch ein ausführliches Register erhöht wird. Bacher hat uns ein Nachschlagebuch hinterlassen, das schon seit Jahrzehnten als dringendes Bedürfnis für die Talmudforschung empfunden wurde. Während der Drucklegung ist der Verfasser aus dem Leben geschieden, und sein Kollege L. Blau hat die Korrektur bis zu Ende des Werkes besorgt. Das vollständige Register hat M. Guttmann angelegt. So ist zu den verschiedenen talniudischen Hilfswerken ein neues hinzugekommen, das umfangreiches Wissen, wie es unsere alten Talmudgelehrten zierte, mit moderner wissenschaftlicher Methode vereint. Man wird der „Gesellschaft zur Förderung der PZissenschaft des Judentums", die dieses Buch hat erscheinen lassen, für diese Gabe aufrichtigen Dank zollen. — Von demselben Gelehrten liegt noch eine kleinere Arbeit vor, die ebenfalls nach dessen Tode von L. Blau herausgegeben wurde: „Rabbanan, die Gelehrten der Tradition". Wie schon der Titel bekundet steht diese Schrift im sachlichen Zusammenhang mit dem obenerwähnten großen Werk W. Bachers. Dem Herausgeber gebührt der Dank der Wissenschaft^ des Judentums, daß er sich beider Schriften seines verstorbenen Kollegen mit so vieler Liebeangenommen hat. Von L. Goldschmidts Talmud-Uebersetzung sind weitere zwei Lieferungen, den Traktat „llodamot" enthaltend, erschienen. Der Verfasser betitelt diesen Traktat „Jabmuth“, was aber nicht richtig ist. Vor nahezu dreißig Jahren habe ich darauf hingewiesen, daß in der Mischna, und so auch in dem ihr sich anschließenden Talmud, die Benennungen der „Ordnungen" und die Traktate nicht nach logischen Prinzipien, formuliert sind, während Maimonides mit seinem Ordnungssinn auch darin Wandel zu schaffen versucht hat. Die Gruppe von Traktaten, die hauptsächlich vom jüdischen Eherecht handeln (auch mitder Zusammenstellung der Traktate, und ihrer Vereinigung zu einer Ordnung ist in der Mischna nicht logisch verfahren worden), heißt „ksasellim" — „Von den Frauen", obwohl im Eherecht doch auch von