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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1915-01-01 · 18 (1915) · p. Seite 114

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
18 (1915)
Article
Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
Date
1915-01-01
Page
Seite 114 (sequence 59)
Language
German
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114 fremdling werden will, sollte daher erst die Sicherung geben, daß er die sieben Gebote nicht aus seiner freien Vernunft, die jeden Tag diesen sittlichen Begriffen von relativer Geltung gegenüber zu anderen Entschließungen kommen kann, übernehme, sondern daß er sie als jüdisches Staatsgesetz auf sich nehme. Dann erst wird der jüdische Staat, der doch nicht nur als das Asyl von Freidenkern gedacht werden darf, in seinem sittlichen Bestände vor Erschütterungen gesichert sein. In den „maimonidischen Anmerkungen" z. St. heißt es auch: „Wer die noachidischen Gebote als Fremdling- B e i s a ß übernimmt". So hebt Maimonides selbst den Unterschied hervor. Und nun bedenke man auch, daß die U e b e r nähme der sieben Gebote unter dieser Form eines göttlichen Gebots keineswegs zugleich den Glauben an dieses göttliche Gebot einschließt; denn alsdann wären aus den sieben Geboten mindestens acht geworden. Die Uebernahme ist überhaupt nicht die eines Glaubenssatzes, sondern die einer politischen Verpflichtung. Man könnte sich denken, daß der Beisaßfremdling diese Formel unter Anführungszeichen stellt. So glauben es die Israeliten, könnte der Beisaßfremdling denken, aber ich will den Inhalt dieses Glaubens mit dieser Begründung mir nur als praktische Pflicht auferlegen. Ich binde mich auf das Gesetz und aus seine Begründung, so daß ich die Befolgung des Gesetzes nicht von einer anderen Begründung abhängig machen darf. Aber immer handelt es sich nur um die Befolgung, keineswegs um den Glauben an den Grund des Gesetzes. Nochmals aber wollen wir bedenken, ein wie großer Schritt selbst mit dieser einschränkenden Annahme durch diese Entscheidung in der Entwicklung der religiösen Aufklärung vollzogen wird. Der Nicht-Israelit soll, um die Rechte des israelitischen Vollbürgers zu erlangen, nur die Verpflichtung der sieben Gebote auf sich nehmen, und zwar, nach Maimonides alleinstehender Ansicht, mit dem Hinzufügen der Anerkennung, daß nach Annahme der Juden der Gott der Juden schon durch Mose

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