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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1915-01-01 · 18 (1915) · p. Seite 106

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
18 (1915)
Article
Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
Date
1915-01-01
Page
Seite 106 (sequence 51)
Language
German
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mm. — 106 - Zur Beurteilung dieser Ansicht muß man sich ganz besonders die Illusionen gegenwärtig halten, in denen er sich seinen christlichen Freunden gegenüber zu behaupten suchte, aus denen er aber zu großer Enttäuschung ernüchtert wurde, sodaß es mit den meisten derselben über diese Auseinandersetzungen zum völligen Bruche kam, sogar mit Oldenburg. Ferner aber darf auch daran gedacht werden, daß. ihm von Zwinglis Ansichten eine Kunde geworden sein mag, denen sein Wunsch zu freierer Auffassung des christlichen Kultus entgegeneilte. Trotz alledem aber bleibt es schwer verständlich, wie er Taufe und Abendmahl, weil sie nach einer alten Auffassung Zeichen der allgemeinen Kirche, also der Katholizität des Glaubens sein sollten, darum für äußerliche Zeichen überhaupt erklären konnte; wie er ferner diesen Sakramenten ihre Beziehung auf die Seligkeit absprechen konnte. Denn wenn er das Pharisäische Judentum gegenüber den Propheten und den Psalmen anklagt, müßte er doch wenigstens das ganze kirchliche Christentum ebenso wegen seiner blutigen Auffassung von Taufe und Abendmahl, als Zeremonien von unbedingtem Glaubenswerte, in Anspruch nehmen. Die Abendmahlslehre mit ihrer Transsubstantiation hatte ja zu seiner Zeit auch die Philosophie der Substanz beeinflußt, und zudem war der 30jährige Krieg ja kaum beendet. Dennoch aber handele es sich dabei nur um äußere Zeichen der allgemeinen Kirche, die jedoch darüber gerade in die Spaltung kam. Spinoza führt als ein echter Publizist für diesen absonderlichen Satz einen Beweis aus den jüngsten Zeitungen. Im japanischen Reich sei die christliche Religion verboten, und „die dort wohnenden Niederländer müssen sich nach Anordnung der ostindischen Kompagnie jedes äußeren Gottesdienstes enthalten" 11S). Daß diese Ausnahme nichts beweist für die allgemeine Bedeutung der Taufe, ist offenbar. Aehnliche Ausnahmen bestehen gesetzlich auch für die Beschneidung. Aber diese Zeitungs-

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