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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1915-01-01 · 18 (1915) · p. Seite 77

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
18 (1915)
Article
Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
Date
1915-01-01
Page
Seite 77 (sequence 22)
Language
German
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so ist leicht daraus zu schließen . . daß die Religion Rechtskraft erhalten kann, nur durch einen Beschluß derer, die das Recht zum Befehlen haben, und daß Gott keinbesonderes Reich unter den Menschen hat, es sei denn durch die Inhaber der Regierungsgewalt" (335) 4°). So ist das Reich Gottes zum jeweiligen Staate geworden. Und dieser Gedanke kommt in mehrfachen Wiederholungen zum Ausdruck".. Auch die Nächstenliebe erhielt ihre Rechts- und Gesetzeskraft erst durch das Recht der Regierungsgewalt" (336)41). „Wir können nicht daran zweifeln, daß in dem Augenblick, als die Hebräer ihr Recht auf den König von Babylon übertrugen, das Reich Gottes und das göttliche Recht sofort aufgehört hat" (337) 42). In bestimmtesten, sich wiederholenden Formulierungen ist sonach die Unterscheidung von Staat und Kirche, und zwar bis in die ethisch-religiösen Fundamente der Kirche hinein, vollzogen worden. Eine andere Frage freilich ist es, ob die Begriffe selbst so genau bestimmt sind, kraft deren diese Unterscheidung scharf genug erfolgen konnte. Wie der Staat Gerechtigkeit und Liebe pflegen soll, wenn er sich auch das Recht vorbehält, diese als göttliches Recht, vermöge seiner höchsten Gewalt „auf seine Gefahr und seinen Schaden" zu verletzen, — dieseFrage dürfte hier nicht gelöst worden sein. Von solchen staatstheoretischen Voraussetzungen aus ging Spinoza an die dritte Aufgabe heran, die er hier in eine schriftstellerische Einheit zu bringen unternahm. Die erste Aufgabe war, die der Part ei - schrift für de Witt. Und mit dieser verband sich als zweite die Verteidigung der Gewissensfreiheit und der religiösen Aufklärung gegenüber der kirchlichen Orthodoxie. Sehen wir nun hierbei von der eigenartigen, biographisch bedingten Tendenz der Apologie gegen das Judentum ab, so bleibt als rein wissenschaftliche Aufgabe übrig: die B i b e l k r i t i k. Diese aber erscheint nunmehr nicht nur durch das biographische Moment und durch den beab-

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