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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1915-01-01 · 18 (1915) · p. Seite 76

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
18 (1915)
Article
Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
Date
1915-01-01
Page
Seite 76 (sequence 21)
Language
German
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76 ist vor der Offenbarung Niemand durch das göttliche Recht verpflichtet, das er ja noch garnicht kennen kann . . . Darum muß man unbedingt zugeben, daß das göttliche Recht erst mit der Zeit beginnt, in der die Menschen durch ausdrücklichen Bund versprochen haben, Gott in allem zu gehorchen, womit sie . . ihr Recht auf Gott übertragen haben, wie es im bürgerlichen Staate geschieht" (288) b«). Wie das politische, ist also auch das göttliche Recht auf Vertrag begründet: auf die Uebertragung der natürlichen Freiheit auf Gott. Wie verhält sich nun der Staat zu dieser göttlichen Gewalt? Besteht nur die Alternative: entweder der Staat saugt das göttliche Recht in sich auf, oder es besteht neben ihm als ein eigenes Recht? Oder aber unterwirft er sich dem göttlichen, als einem höheren Rechte? Die letzteren beiden Fälle bieten eine schwere Komplikation für den Staat. „Wollte die höchste Gewalt Gott in seinem offenbarten Rechte nicht gehorchen, so darf sie es tun . . ohne daß es ihr also irgend ein bürgerliches oder natürliches Recht verwehrte" (289) M). Mithin erkennt der Staat ein bürgerliches Recht der Religion nicht an. Das ist der Sinn dieser ganzen Schrift: das Recht des Staates festzustellen gegen den Anspruch der Kirche, über Glaubensmeinungen Gesetze zu erlassen. Es ist daher unverkennbar, daß die beiden Verträge nicht in Eintracht miteinander stehen: der Vertrag mit Gott auf die Religion und der mit dem Staate auf die höchste Gewalt. Diese letztere steht über dem göttlichen Recht, also auch trotz aller Zugeständnisse, die dagegen versucht werden, über Gott. Was bedeutet hiernach das Reich Gottes? Die Definition vom Reiche Gottes lautet: „daß jenes das Reich Gottes ist, in dem Gerechtigkeit und Liebe Rechts- und Gesetzeskraft haben . . Wenn ich also jetzt zeigen werde, daß Gerechtigkeit und Liebe nur durch das Recht der Regierungsgewalt ihre Rechts- und Gesetzeskraft erhalten können.

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