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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1915-01-01 · 18 (1915) · p. Seite 68

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
18 (1915)
Article
Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
Date
1915-01-01
Page
Seite 68 (sequence 13)
Language
German
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t — 68 — fordert""). Dazu macht er die Betrachtung: „wie heilsam: und wie notwendig diese Lehre im Staate tfi" (257)17). Für den Staat aber soll die Erkenntnis nur Philosophie sein. Die Philosophie hat zu ihrer Grundlage die Allg e m e i n b e g r i f s e (258)"). „Der Glaube aber hat Geschichte und Sprache zur Grundlage und muß aus der Schrift oder der Offenbarung hergeleitet werden" "). So wird die Differenz abgeschlossen. So werden auch die Allgemeinbegriffe, die Vernunstgrund - lagen, welche die arabischen und jüdischen Philosophen auch zur Vernunftgrundlage deK Glaubens machen, hier weggeschnitten. Der Glaubeist Gehorsam. Praxis ist nicht Theorie. Die Theorieder Praxis aber ist allein die Philosophie. Das könnte man verstehen, wenn es nur demgemäß auch hieße, daß die Religion auch zur Praxis den Weg, nicht zeigen könne, da Erkenntnis allein allüberall der Wegweiser sein muß. Aber dann könnte die Schrift nicht ihre Identität mit dem Glauben erlangen. Die Schrift aber soll nach ihrem „eigentlichen" Inhalte als das „Wort Gottes" hier beglaubigt werden. Wir wissen^ daß dies das Hauptthema des Traktates ist. Daher kann er jene Konsequenz gegen die Religion nicht ziehen;, er muß es bei der Kritik einer rationellen Schriftauslegung bewenden lassen, oder allenfalls ebenso wie R. Jehuda Alpachar den Maimonides bestreiten. „Ich ziehe also ohne Einschränkung den Schluß, daß. weder die Schrift der Vernunft, noch die Vernunft der Schrift angepaßt werden darf .... Ohne Einschränkung, behaupte ich, daß sich das Grunddogma der Theologie nicht durch das natürliche Licht ergründen läßt". (267) 2°). Was übrig bleibt, wenn das natürliche Licht ausgelöscht ist, nennt er alsdann: „moralische Gewißheit". Wie könnte aber irgend eine Art von Gewißheit zulässig, sein, die nicht vom natürlichen Lichte ausginge? Eine solche der natürlichen Vernunft beraubte Religion wird hier als natürliche und als allgemeine Religion begründet. Und auf ihr soll die: Wohlfahrt des Staates beruhen. Welche Ansicht vom.

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