Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 18 (1915)
- Article
- Spinoza über Staat und Religion, Judentum und Christentum
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 60 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3111067-3111102-3116604--4943-3116693- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
60 auf den Gedanken, daß die von Mose gestiftete Religion des Judentums vielmehr nur die Errichtung und Erhaltung des jüdischen Staates bezweckte. Das ist der Grund und Kern dieser ganzen P h i l o l o g i e8). Auf die Vernichtung des jüdischen Religionsbegrisfs steuert Liese ganze philologische Forschung hin, die daher von einer philosophischen Annahme geleitet und angetrieben wird. Und diese sonach in ihrem Grundmotiv philosophische Kritik der jüdischen Religion hat nichtsdestoweniger einen ganz aktuellen publizistischen Grund. Um die Politik de Witts gegen die Prädikanten der orthodoxen- Partei der Oranier im Sinne der liberalen Regentenpartei zu verteidigen, sucht Spinoza den Staat der Hebräer als die Quelle alles orthodoxen, die Gedankenfreiheit bedrohenden Unheils nachzuweisen. Der Traktat erschien in derselben Offizin gedruckt, „aus der die Schriften der de Witt'schen Publizistik hervorgingen". Eine Gegenschrift sagt gegen den Traktat: „durch den abtrünnigen Juden zusammen mit dem Teufel in der Hölle geschmiedet und mit Wissen von Mister Jan und seinen Spießgesellen herausgegeben". Der Autor, den wir hier immer zitieren, sagt von dieser „Auseinandersetzung mit dem Judentum", die jedoch den Hauptteil des ganzen Buches bildet: „daß diese Ausführungen mit seinem eigentlichen Zwecke . . nur in sehr losem Zusammenhang stehen, und daß wir darin, wenngleich in umgearbeiteter Form, noch die ursprüngliche Rechtfertigung Spinozas gegen die Anklage, vor uns haben". Er begnügt sich, aus dieser Kampfesstellung „die harten, ja feindseligen Urteile" zu erklären, „die Spinoza über das Volk gefällt hat, aus dem er hervorgegangen ist . . Gerechtigkeit ist nicht die Tugend des Kampfes". Wie steht es aber um die Urteile nicht über das Volk, sondern über die Religion dieses Volkes? Ueber ein Volk mag das Urteil eines Menschen hart, ja feindselig ausfallen können : über die Religion