Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 17 (1914)
- Article
- Wanderungen im Mittelalter
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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172 Spanien, dann waren die Inden mit geringen Ausnahmen äußerst edelmütig in der Fürsorge für die Flüchtlinge. Wohltätige Gesellschaften auf dem Festlande und an der Küste des Mittelmeeres wandten Zeit und Geld auf, um die armen Opfer auszulösen, welche nach ihrer Vertreibung aus Spanien von den Kapitänen ihrer Schiffe als Sklaven verkauft wurden und nur durch die Intervention ihrer Glaubensbrüder wieder die Freiheit erhielten. Das ist ein edler Zug in der jüdischen Geschichte. Aber andererseits muß gesagt werden, daß die Gemeinden, wenn nicht außergewöhnliche Gründe Vorlagen, nur ungern neue Ansiedlungen sahen. In alter Zeit war das nicht so. Unter den Essäernhatte ein neuer Ankömmling vollständige Gleichberechtigung und durfte alles mit den alten Einwohnern teilen. Die Essäer waren tüchtige Reisende, sie wanderten von Land zu Land, wahrscheinlich, um ihren Glauben zu verbreiten. Im talmudischen Gesetz gibt es ganz bestimmte Regeln über die Behandlung von Durchreisenden oder von neuen Einwanderern. Nach jenem Gesetz waren Leute, die sich weniger als 30 Tage an einem Orte aufhielten, von allen Lasten frei, die einzige Ausnahme bildeten besondere Sammlungen für die Armen. Wer weniger als ein Jahr dort wohnte, trug zu den gewöhnlichen Armenunterstützungen bei, wurde jedoch für dauernde Ausgaben, wie z. B. Mauerbau oder Verteidigung, nicht besteuert, noch brauchte er zu den Gehältern der Lehrer und Beamten oder zum Bau und Unterhalt der Synagoge beizutragen. Gering wie seine Pflichten waren aber auch seine Rechte. Erst nach einem Aufenthalt von 12 Monaten wurde er als ein „Kind der Stadt" angesehen, als ein vollberechtigtes Mitglied der Gemeinde. Aber im Mittelalter waren neue Ankömmlinge, wie bemerkt, nicht überall willkommen. Die Platzfräge war ein wichtiger Grund, denn alle neuen Ankömmlinge mußten im Ghetto wohnen. Ferner war der Fremde nicht immer mit der Disziplin vertraut. Die Sitten waren in den verschiedenen Orten verschieden, sowohl das jüdische wie das allgemeine Recht wechselte. Ein neuer Ansiedler mochte beanspruchen,