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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 161

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Wanderungen im Mittelalter
Date
1914-01-01
Page
Seite 161 (sequence 4)
Language
German
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161 — sich, wenn es möglich war, überhaupt der Gefahr, als solcher erkannt zu werden, zu entziehen, und die Juden waren in dieser Beziehung sehr vernünftig. Es war den Juden nicht einmal verboten, sich auf einer Reise als katholischer Priester zu verkleiden und lateinische Hymnen zu murmeln. In Zeiten der Gefahr durfte er, um sein Leben zu retten, den Turban nehmen und als Mohammedaner umhergehen, auch wenn er zu Hause war. Das bemerkenswerteste Zugeständnis von allen ist, daß man einer Jüdin auf Reisen gestattete, Männerkleidung zu tragen. Das Landesgesetz gestattete ebenfalls mitunter Ausnahmen. In Spanien war es den Juden erlaubt, auf der Reise den gelben Fleck von der Kleidung abzunehmen, in Deutschland hatten sie dasselbe Recht, jedoch mußte dafür bezahlt werden. In manchen Gegenden erwarb die jüdische Gemeinde als solche das Recht, auf der Reise den gelben Fleck abzulegen, indem sie eine Pauschalsumme für das Generalprivileg bezahlte und von sich aus eine einmalige Abgabe dafür erhob, um die allgemeine Auslage wieder einzubringen. In Rom war es einem Reisenden gestattet, sich 10 Tage lang auszuhalten, ohne daß er es nötig hatte, den verhaßten gelben Fleck anzulegen. Aber merkwürdig genug, die gesetzmäßige Erleichterung in bezug aus den gelben Fleck wurde nicht auf die Märkte ausgedehnt. Der Jude war ein unentbehrliches Element aus den Märkten des Mittelalters, dennoch wurde er als ein unwillkommener Gast, als ein günstiges Befteuerungsobjekt behandelt. Das war besonders in Deutschland so; 1226 verlangte der Bischof Lorenz von Breslau, daß alle Juden, die durch das Gebiet kamen, dieselbe Steuer zu zahlen hatten wie Sklaven, die zum Markte gebracht wurden. Ein Jude, der zu Besuch kam, zahlte für alles Steuern, allerdings empfing er einen Teil dieses Geldes zurück. Er erhielt einen gelben Fleck, den er während seines ganzen Aufenthaltes zur Marktzeit tragen mußte; die Finanzen des Landes wurden durch ihn bereichert, indirekt durch seinen Handel und direkt durch seine enormen Beiträge zu den Steuern des Ortes. ii

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