Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 160

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Wanderungen im Mittelalter
Date
1914-01-01
Page
Seite 160 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3111067-3111100-3116302--4752-3116492
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

160 heiratete und sich anderswo niederließ, wurde sie gezwungen, zu den Steuern ihres Geburtsortes eine Summe beizutragen, die ihrer Mitgift entsprach; eine Ausnahme bildete der Fall, daß sie nach Palästina auswanderte, dann war sie frei. Ein fernerer Grund, weshalb die Juden selbst ihre Freizügigkeit beschränkten, war ethischer und geschäftlicher Art. Es mußte in der Synagoge ausgerufen und der Gemeinde mitgeteilt werden, daß der oder jener im Begriffe stand, den Ort zu verlassen, und daß jeder, der Forderungen an ihn zu stellen hatte, befriedigt werden sollte. Heimliche oder unerlaubte Abreise war nicht gestattet. Man darf nicht etwa glauben, daß diese öffentliche Verabschiedung nicht auch demReisenden gute Dienste leistete, im Gegenteil, sehr oft sicherte sie ihm am nächsten Orte eine günstige Aufnahme, und in Persien war sie geradezu eine Art von Geleitbrief; kein Mohammedaner hätte gewagt, den Reisepaß, der mit dem Siegel des jüdischen Patriarchen versehen war, zu mißachten. Hatte der Reisende sich diese beiden Erlaubnisscheine von den Staatsbehörden und der Glaubensgemeinde besorgt, so mußte er an seine Kleidung denken. „Trage schlechte Kleidung", war der allgemeine Grundsatz der Juden für den Reisenden. Wie notwendig diese Regel war, mag man aus dem Erlebnis des Rabbi Petachjah ersehen, der um 1175 herum von Prag nach Niniveh reiste. In Niniveh wurde er krank, des Königs Leibärzte behandelten ihn und erklärten seinen Tod für ganz sicher. Petachjah war nämlich in sehr kostbarer Ausrüstung gereist, und in Persien galt es als Gesetz, daß, wenn ein jüdischer Reisender starb, die Aerzte die Hälfte seines Vermögens einziehen durften. Petachjah jedoch durchschaute die wirkliche Gefahr, die ihn bedrohte, und so entzog er sich der gefährlichen Behandlung der königlichen Leibärzte, setzte auf einem Floß über den Tigris und erholte sich bald. Sicherlich war es unklug von einem jüdischen Reisenden, die Habgier von Königen oder Räubern dadurch hervorzurufen, daß er reiche Kleidung trug. Aber es war auch wünschenswert für den Juden,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.