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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 114

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Der Neue Bund in Damaskus
Date
1914-01-01
Page
Seite 114 (sequence 18)
Language
German
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114 geboten ist, sich die Hönde zu waschen. Die Reinigung des Körpers darf nur in sauberem Wasser geschehen, dessen Quantität für das Bad eines Menschen ausreicht. Eine geringere Menge Wassers wird sogar, sobald sie ein Unreiner berührt, selber unrein. Die Bespülung der Hände mit solchem unreinen Wasser, wie sie die Pharisäer forderten, dürfte nach Ansicht unserer Sekte wohl wenig Wert haben. Alle übrigen Gesetze über dieses Gebiet, das uns so unendlich sernliegt, faßt die Sekte in zwei Sätze zusammen. Alles aus Holz, Stein oder Erde kann durch einen Menschen unrein werden und die Unreinheit auf den übertragen, der es berührt, — und: alles im Hause, in dem ein Toter liegt, selbst der Nagel in der Wand wird unrein. — Die Rabbinen werden nicht so schnell mit diesen Gesetzen fertig. Ganze Traktate der Mischna behandeln in erschöpfender Ausführlichkeit das Thema, was unrein wird und was nicht, und die Polemik, die die Evangelien gegen solche Unterscheidungen führen, ist bekannt und scheint auch von den Juden des Altertums selbst bereits geübt worden zu sein. Unrein war aber nicht nur der tote und kranke Körper, sondern vor allem der Heide, der Götzendiener. Die Gefahr einer Ansteckung durch heidnische Laster drängte das gesamte Judentum im Altertum zu einer strengen Isolierung. Um wie viel mehr mußte die kleine Sekte, die den Zusammenhang mit dem eigenen Volke verloren hatte, ihr Heil in der Absonderung suchen. Die Schranken, die das pharisäische Judentum aufgerichtet hatte, die immer noch einen Verkehr zwischen Juden und Heiden ermöglichten, waren ihnen bei weitem nicht hoch genug, und sie warfen ihren Gegnern vor, daß sie sich nicht von den Völkern, von den Söhnen des Verderbens, absonderten. Grade da, wo noch am leichtesten eine Berührung zwischen Juden und Nichtjuden eintreten konnte, im Handel, griff die Gesetzgebung der Sekte ein. Der Handel mit Heiden wurde beschränkt, säst unmöglich gemacht. Nur von Hand zu Hand sollte man ihnen verkaufen. Der Kreditverkehr und damit auch jedes Zinsnehmen war dadurch verhindert. Aber die Beschränkungen 0

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