Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 17 (1914)
- Article
- Der Neue Bund in Damaskus
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 111 (sequence 15)
- Language
- German
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111 von Vielehe vor, wie zum Beispiel bei den Erzvätern und auch in späterer Zeit — in jedem Falle haben wir hier den Beweis, daß unbeeinflußt durch fremde Kulturkreise der sittliche Gedanke der Monogamie sich im jüdischen Volke Bahn brach auf Grund einer Bibelexegese, die den Sinn der biblischen Ethik trifft. Darin besteht für uns die Bedeutung dieses einen Gesetzes, das dem Neuen Bunde wichtig genug erschien, es vor allen anderen zu erwähnen. Eine zweite Abweichung von der pharisäischen Lehre besteht darin, daß die Sekte dem Oheim verbot, seine Nichte zur Frau zu nehmen, genau so, wie es der Tante nach biblischem Gesetz verboten sei, ihren Neffen zu heiraten. Hier muß uns vor allem die Begründung auffallen: die Unzuchtsgesetze in der Thora seien zwar an die Männer gerichtet, aber sie sollten entsprechend für die Frauen Gültigkeit haben — ein Gedankengang, der uns geradezu modern anmutet. Von hier bis zu der Auffassung, daß die Frau vor dem religiösen Gesetze dem Manne gleichberechtigt ist, ist nur noch ein Schritt. Diesen einen Schritt ist allerdings die Sekte des Neuen Bundes nicht gegangen. Es ist bekannt, daß das Christentum die Ehelosigkeit empfiehlt und in dieser Hinsicht von dem jüdischen Mönchsorden der Essäer beeinflußt ist. Unsere Sekte dagegen hält ebenso wie die Pharisäer die Ehe für ein Gebot der Thora, das heilig gehalten werden muß. Der Gatte soll „nicht treulos handeln gegen sein eigenes Fleisch und sich ihm nicht entziehen", er soll der Buhlerei entfliehen, so mahnt eindringlich unsere kleine Schrift, und es läßt sich nicht genau aus diesen Worten entnehmen, ob damit nur die Untreue gemeint ist, die in der Polygamie liegt, oder ob wie im Christentum die Scheidung verboten werden soll. Daß die Sekte auch die Reinheitsgesetze der Frau nach Vorschrift der Thora hält, während die Gegner sie angeblich vernachlässigen, bedarf kaum der Erwähnung. Auch die Speisegesetze weisen einen entschiedenen Gegensatz zum rabbinischen Judentum auf. Freilich von allen den Bestimmungen, denen später eine so überragende