Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 17 (1914)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 4)
- Language
- German
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— 68 — räumen. ״Die Ehre, die dem Vater von einem Könige erwiesen wird, ist höher anzuschlagen, als von uns."^ Die Ehre dem Könige gegenüber bedeutet ״Huldigung". Dies erhellt aus der Auseinandersetzung darüber, ob ein König auf seine Ehre verzichten darf oder nicht. Es ist leicht denkbar und menschlich zu entschuldigen, daß auch ein König all die formellen Dinge, mit denen eine Huldigung verbunden ist, gerne von sich wiese, ebenso ist es psychologisch zu verstehen, daß den gekrönten Häuptern die ihnen erwiesenen häufigen Ehrungen gleichgiltig, nicht selten lästig werden, sie sollen sie, meinen die Alten, nicht von sich weisen, nicht ablehnen?) Selbst wenn der König ausdrücklich auf eine ihm gebotene Ehrung verzichtet, darf der Verzicht nicht angenommen werden?) Das Volk aber ist zur Huldigung verpflichtet. Als Beweis sei folgendes angeführt: Wer die Peinlichkeit kennt, mit der die Alten das Gesetz beobachtet wissen wollten, wird es würdigen, wenn sie es der (Huldigung) y Sota 13a. 2) Maim. das. 4, 2. 3) In Kidduschin 82 a und b und Parallelstellen wird darüber derhandelt, ob jene, denen Ehre zu erweisen ist, auf dieselbe verzichten können. Zu diesem Zwecke werden angeführt: Der Vater, Lehrer, Priester, Naßi (Fürst, im Talmud: der Vorsitzende des Lehrhauses, Präsident des Synhedriums) und der König. Die erfteren können, oder dürfen verzichten, der König darf es nicht, weil, wie anlehnend an den Schriftvers betont wird: ״daß die Furcht vor ihm dich erfülle." Exod. 20, 20. Außer dem Angegebenen ist der psychologische Grund durchsichtig genug. Vater, Lehrer, Priester, Naßi, welch letzterer auch nur hervorragender Lehrer ist, tragen ihre Würde als untrennbares Gut in sich. Man kann sie' ihnen nicht nehmen, sie können sich ihrer gar nicht entäußern. Der Vater bleibt dem Kinde Vater, wenn er sich auch etwas vergibt, dem Gelehrten bleibt seine Gelehrsamkeit, wenn er Ehrungen, als Äußerlichkeiten ablehnt, er bleibt der Gelehrte, wenn sie ihm vorenthalten werden. Letzteres gilt auch vom Priester. Dagegen ist die Königswürde, insofern als ein von Außen Gegebenes anzusehen, als der König sich ihrer alle Tage entäußern kann, oder sie kann ihm von einer starken Hand zu jeder Zeit genommen werden. Sie kann ohne Anerkennung von seiten des Volkes, ohne ein Verbundensein mit dem Volke nicht gedacht werden. Die Huldigung ist das äußere Zeichen der Anerkennung, der König darf auf sie nicht verzichten.