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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 67

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1914-01-01
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
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67 — Weil seine Majestät und Würde doch nur auf dem Grunde der ihm von Gott verliehenen Herrschaft über das Volk ruht. Die dem Volke schuldige Ehre von seiten des Königs heischt es, daß die ihm übertragene Macht ihn nicht zur Willkür und zum Hochmut verleite. Es. seien hier wörtlich einige Sätze Maimunis angeführt: ״Wie die H. Sch. dem Könige Ehre erteilt und Jeder verpflichtet ist, sie ihm zu erweisen, soll der König doch bescheiden und demütig im Herzen sein. Mehr als den nötigen Stolz soll er Israel gegenüber nicht bekunden, wie geschrieben steht: ״Damit sein Herz sich nicht erhebe über seine Brüder." Er sei milde und erbarmungsvoll dem Kleinen wie dem Großen gegenüber und schone die Ehre auch des Geringsten im Volke. Wenn er zum versammelten Volke spricht, geschehe es in sanfter Weise. Die Anrede laute: ״Höret meine Brüder und nrein Volk." Es wird dann auf Moses hingewiesen, der geduldig die Last des Volkes trug. Die H. Sch. nennt den König einen Hirten, der die Herde weidet, die Lämmer in seinen Armen trägt, und in seinem Schoße birgt/") Dagegen ist es Pflicht des Volkes den König zu ehren׳), und derKönig darf die ihm gebührende Ehre fordern. Dieser Verpflichtung ist auch der Hohepriester, dessen Stellung der des Königs nicht um vieles nachstand, nicht enthoben, nur daß sie vom Hohenpriester als freiwillige Pflichterfüllung gefordert wurde?) Zur Ehre des Königs gehört es, daß jede von ihm gebotene Ehre hochgeschätzt werde, und daß ihm, wenn er sich irgend einer auch Andern obliegenden Pflichterfüllung unterziehen will, der erste Rang eingeräumt werde. Daher kam es, daß, als der Stamm- Vater Jakob starb, seine Söhne dem Josef die Hauptbeteiliguug bei der Bestattung überließen, sie sprachen: Wir wollen dem Könige in der Familie den Vorzug ein - Maim. Hilch. Melachim 2, 6. 2j Taanit 21b. 3) Die dem Könige gebührende Ehre hat Maimuni in Hilchot Melachim 6 2 zusammengefaßt. Die Ehre des Königs erfordert es, daß er auch von gewissen religionsgesetzlichen Bestimmungen enthoben sei.

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