Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 17 (1914)
- Article
- Die Ehre im Talmud
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
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66 Volkes vertreten. Das erhebt ihn über seine Umgebung, weist ihm die höchste Stellung an, die es in der Mitte dieses Volkstums geben kann. Dabei muß stets im Auge behalten werden, daß die dem König verliehene Würde, Macht usw. vom König wie vom Volke als von der Hand Gottes empfangen angesehen werden muß. Die biblische Anschauung wie die des Talmud geht dahin, daß das Königtum ein Gottesgnadentum sei: ״Dich hat Gott zum König gesalbt" ist der stereotype Ausdruck. Der Gedanke des Gottesgnadentums ist noch dadurch verstärkt worden, daß die Gläubigen darauf hingewiesen wurden, in dem König einen Abglanz göttlicher Majestät zu sehen. In dieser letzteren Anschauung wurzelt das Gebot beim Anblicke eines Königs den Segensspruch zu sprechen: ״Gelobt sei Gott ... der von seiner Majestät Sterblichen zugeteilt hat". Hieraus folgen die Pflichten des Königs gegen sich, wie gegen Israel. Er ist es sich selbst schuldig, seine Würde zu wahren. Die Majestät des Königs muß zutage treten in der Kleidung, Haltung, der Art des Umganges mit Menschen usw. Dieses Hervortretenlassen seiner Majestät nennt der Talmud kurz: seine Ehre wahren. Versäumt er dies zu tun, dann untergräbt er die Stützen seines Thrones, die Königswürde wird seinem Hause genommen. Als warnendes Beispiel stellt der Talmud Saul, den ersten König Israels, auf״ Er hat einmal, als die Spötter ihn höhnten: ״Was kann der uns helfen?" so getan, als hörte er es nicht, er hat die Majestät der Krone nicht gewahrt, die Königswürde ging auf seinen Sohn nicht üier.1) Die Pflichten des Königs dem Volke gegenüber, vor demselben aus- und einzuziehen, den inneren Frieden zu wahren, Beschützer der Gerechtigkeit zu sein, fallen außerhalb des Rahmens des Ehrbegriffes. Aber schon der Umstand, daß der König es als seine Ehrenpflicht betrachten muß, seine Würde zu wahren, seiner Majestät stets eingedenk zu sein, involviert Achtung vor dem Volke, ]). Joma 22b.)