Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 66

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Die Ehre im Talmud
Date
1914-01-01
Page
Seite 66 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3111067-3111100-3116298--4654-3116398
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

66 Volkes vertreten. Das erhebt ihn über seine Umgebung, weist ihm die höchste Stellung an, die es in der Mitte dieses Volkstums geben kann. Dabei muß stets im Auge behalten werden, daß die dem König verliehene Würde, Macht usw. vom König wie vom Volke als von der Hand Gottes empfangen angesehen werden muß. Die biblische Anschauung wie die des Talmud geht dahin, daß das Königtum ein Gottesgnadentum sei: ״Dich hat Gott zum König gesalbt" ist der stereotype Ausdruck. Der Gedanke des Gottesgnadentums ist noch dadurch verstärkt worden, daß die Gläubigen darauf hingewiesen wurden, in dem König einen Abglanz göttlicher Majestät zu sehen. In dieser letzteren Anschauung wurzelt das Gebot beim Anblicke eines Königs den Segensspruch zu sprechen: ״Gelobt sei Gott ... der von seiner Majestät Sterblichen zugeteilt hat". Hieraus folgen die Pflichten des Königs gegen sich, wie gegen Israel. Er ist es sich selbst schuldig, seine Würde zu wahren. Die Majestät des Königs muß zutage treten in der Kleidung, Haltung, der Art des Umganges mit Menschen usw. Dieses Hervortretenlassen seiner Majestät nennt der Talmud kurz: seine Ehre wahren. Versäumt er dies zu tun, dann untergräbt er die Stützen seines Thrones, die Königswürde wird seinem Hause genommen. Als warnendes Beispiel stellt der Talmud Saul, den ersten König Israels, auf״ Er hat einmal, als die Spötter ihn höhnten: ״Was kann der uns helfen?" so getan, als hörte er es nicht, er hat die Majestät der Krone nicht gewahrt, die Königswürde ging auf seinen Sohn nicht üier.1) Die Pflichten des Königs dem Volke gegenüber, vor demselben aus- und einzuziehen, den inneren Frieden zu wahren, Beschützer der Gerechtigkeit zu sein, fallen außerhalb des Rahmens des Ehrbegriffes. Aber schon der Umstand, daß der König es als seine Ehrenpflicht betrachten muß, seine Würde zu wahren, seiner Majestät stets eingedenk zu sein, involviert Achtung vor dem Volke, ]). Joma 22b.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.