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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1914-01-01 · 17 (1914) · p. Seite 21

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
17 (1914)
Article
Literarische Jahresrevue
Date
1914-01-01
Page
Seite 21 (sequence 2)
Language
German
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21 teile und Uebelwollen zum Ausdruck gelangen. Jedenfalls ist die genaue Kenntnis des Judentums in allen seinen Teilen nicht mehr auf die Juden selbst beschränkt. An verschiedenen Universitäten sind Lektorate und Professuren für das nachbiblische Judentum errichtet, und in der letzten Zeit ist sogar an der Universität zu Madrid ein Lehrstuhl für dieses Fach geschaffen worden. Man kann also auf das Judentum das Wort anwenden, das im Talmud einem antipharisäischen Berater des hasmonäischen Herrschers Jannai in den Mund gelegt wird: Da ist alles freigelegt — wer darin Einsicht nehmen will, mag kommen und Einsicht nehmen. Und trotzdem erleben wir in diesen Tagen das tieftraurige und beschämende Schauspiel, daß von einem europäischen Gericht mit vollem Ernst und mit zynischer Deutlichkeit die Frage erörtert wird: Lehrt das Judentum den Mord und den Genuß von Menschenblut als religiöse Pflicht? Während ich diese Zeilen schreibe, wird in Kiew, in der Stadt, von der aus vor mehr als einem Jahrtausend das Christentum über ganz Rußland verbreitet wurde, gegen einen armen und harmlosen Juden der abscheuliche und niederträchtige Ritualmordprozeß verhandelt. Derartige Prozesse, die intellektuell mit den Hexenprozessen der früheren Jahrhunderte auf einer Stufe stehen und sittlich einen traurigen Ueberrest aus der mittelalterlichen Roheit bedeuten, haben wir ja leider in der letzten Zeit auch im zivilisierten Europa erlebt — aber da hat man sich zum wenigsten geschämt, weshalb man die Dinge etwas umschrieb. Der russischen Barbarei blieb es Vorbehalten, von Gerichtswegen schamlos die Ritualmordlüge vor aller Welt auszusprechen, sie offenkundig als die Grundlage einer Anklage gegen einen unschuldigen Juden zu erklären. Es sind Dokumente vorhanden, und diese werden vielleicht zu gelegener Zeit veröffentlicht werden, aus denen klar hervorgeht, daß die Erhebung der Anklage auf Ritualmord gegen einen Juden — den armen Beilis traf wie zufällig das traurige Los — angeordnet wurde. Der politische Haß gegen die Juden hat diese niedrige Verleumdung des Judentums veranlaßt. Und es bleibt

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