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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1913-01-01 · 16 (1913) · p. Seite 175

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
16 (1913)
Article
Aus meiner Knabenzeit
Date
1913-01-01
Page
Seite 175 (sequence 11)
Language
German
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175 Jetzt dürfte es an der Zeit sein, mich selbst in die Erscheinung treten zu lassen, da ich am 1. Mai 1833 in Obersitzko geboren bin, d. i. am 13. Isar 5593. Ich erhielt bei der Eintragung ins Geburtsregister die Namen Adolf (Abraham). Hiermit hat es folgende Bewandnis: Den hebräischen Namen hat man mir, wie meine Mutter mir später mitgeteilt hat, direkt nach unserem biblischen Stammvater beigelegt. Es waren närnlich einige mir vorangegangene Geschwister frühzeitig gestorben, daher sollte ich, um am Leben erhalten zu bleiben, nach dem Rate kluger Frauen nicht einen Namen aus der Familie, sondern aus der Bibel erhalten. Später fand ich diesen Rat auch in einer kabbalistischen Schrift ausgedrückt. Der deutsche Name Adolf beruht aus einem damals noch immer herrschenden Brauche, einen modernen Rufnamen mitzugeben. Es hängt dies' mit einer älteren gesetzlichen Bestimmung, in einem Ministerial - Reskript vom 19. September 1812, zusammen, die da lautet: ״Bei der jetzigen allgemeinen Katastrirung der Juden und Fixirung ihrer Namen kann ihnen (aber) unbedenklich die Aenderung der Vornamen, da der Wunsch darnach nur die löbliche Tendenz verräth, sich überall der allgemeinen Landessitte anzuschließen und Alles, was die bisherige Absonderung und Judäismus sogleich äußerlich bezeichnet, möglichst sortzuschaffen, gestattet werden; nur müssen in den auszunehmenden Grundverzeichnissen die bisher geführten Vornamen vollständig und sorgfältig mit bemerkt werden, damit von dieser Erlaubnis kein Mißbrauch gemacht werden kann." Meine doppelte Namengebung dürfte zu den letzten Fällen dieser Art in jener Zeit gehören, denn schon am 22. Dezember desselben Jahres erschien über die Namen der Juden eine Kabinets-Ordre, der bis zum Jahre 1841 noch mehrere Bestimmungen folgten, welche hier nicht charakterisiert werden sollen. Der Schluß einer Ministerial- Verfügung vom 5. Oktober 1841 besagt genug: ״Es kann daher auf Ihr Gesuch um Abänderung des Ihrem Sohne Leigelegten Vornamens Mausche in Moritz um so weniger eingegangen werden, als nach dem in Abschrift beigefügten

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