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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1913-01-01 · 16 (1913) · p. Seite 114

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
16 (1913)
Article
Die Papyri von Elefantine
Date
1913-01-01
Page
Seite 114 (sequence 51)
Language
German
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114 Gemeinde aufsteht und spricht: Ich hasse meinen Mann Aschor, so soll sie das Geld der Scheidung bezahlen, sie soll sich an die Wage setzen und dem Aschor 5 (6?) Schekel Silbers darwiegen, zwei Viertel (auf den Zehner), und alles, was sie eingebracht hat, darf sie mit hinausnehmen, vom Rettig bis zum Faden, und sie kann gehen, wohin sie will, und es gibt keinen Prozeß und keine Klage. Wenn morgen oder eines Tages Aschor in der Gemeinde aussteht und spricht: Ich hasse meine Frau Mibtachja, so verliert er ihren Brautpreis. Und alles, was sie eingebracht hat. darf sie hinausnehmen vom Rettich bis zum Faden an einem Tage mit einem Male. Und sie kann gehen, wohin sie will, ohne daß es Klage oder Prozeß gibt. Und wenn er aufsteht gegen Mibtachja, sie aus Aschors Hause und seinem Besitz und Erwerb zu vertreiben, so soll er ihr 20 Keresch an Silber geben, und diese Urkunde soll für sie einstehen. Ich kann nicht sagen: Ich habe ein anderes Weib außer Mibtachja und andere Kinder außer den Kindern, die mir Mibtachja gebären wird. Wenn ich sagen werde: Ich habe andere Kinder und eine andere Frau außer Mibtachja und ihren Kindern, so werde ich der Mibtachja an Silber 20 Keresch geben nach den Gewichten des Königs. Und ich kann meine Güter und meinen Erwerb der Mibtachja nicht fortnehmen, und wenn ich sie ihr fortnehme, so will ich der Mibtachja an Silber 20 Keresch geben nach dem Gewicht des Königs. Geschrieben hat es Natan bar Ananja (nach dem Diktat des Aschor), und die Zeugen dafür: Penulja bar Jesanja, Jesanja bar Urija, Menahem bar Sakkur. Zeuge ist." Wir sehen hier, wie sich eine Eheschließung in Jeb vollzog. Der Bräutigam gab dem Vater der Braut eine bestimmte Summe (hier 5 Schekel — 5,85 M.) als Brautpreis. Aus der uralten Zeit, da die Frau noch ihrer Familie abgekauft wurde, hatte sich diese Sitte erhalten, aber ihre Bedeutung hatte sich vollkommen gewandelt. Sie war nicht etwa eine reine Formsache geworden, sondern sie diente dazu, den Bestand der Ehe zu garantieren, dem Manne die Scheidung zu verleiden.

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