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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1913-01-01 · 16 (1913) · p. Seite 113

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
16 (1913)
Article
Die Papyri von Elefantine
Date
1913-01-01
Page
Seite 113 (sequence 50)
Language
German
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— 113 — eine Hälfte des Hauses ihr gehören und über die andere Hälfte sollst du das Verfügungsrecht haben als Entgelt für die Baulichkeiten, die du in diesem Hause gebaut hast, und dann sollen über diese Hälfte deine Söhne von Mibtachja das Verfügungsrecht haben nach dir." — Wie man sieht, bleibt also die Frau die Eigentümerin ihres ■ Heiratsgutes. Der Mann hat nur die Verwaltung und Nutznießung und behält selbst bei einer etwaigen Scheidung die Hälfte des Grundstückes nur dann, wenn er es bebaut oder melioriert hat. Auch in diesem Falle aber hat er nicht freies Verfügungsrecht über das Grundstück, sondern muß es den Kindern, die er mit seiner Frau gehabt hat, weiter vererben. Noch Genaueres erfahren wir aus dem Ehevertrag zwischen Mibtachja und ihrem zweiten Gatten Aschor. Er lautet folgendermaßen: „Am 26. Tischri, das ist der . . 6. des Monats Epiphi im 25. Jahre des Königs Artaxerxes hat Aschor der Sohn des Zacha, königlicher Baumeister (?) zu dem Aramäer von Syene Machseja von der Kompagnie des Waresat also gesprochen: „Ich bin in dein Haus gekommen, damit du mir deine Tochter Mibtachja zur Frau gibst. Sie ist meine Frau und ich bin ihr Mann von diesem Tage an für immer. Ich habe dir den Brautpreis deiner Tochter Mibtachja gegeben, fünf Schekel Silbers nach königlichem Gewicht. Sie sind in deinen Besitz gekommen, und du warst damit zufrieden. Dagegen hat deine Tochter Mibtachja mir eingebracht an Geld ihrer Ausstattung ein Keresch zwei Schekel... (Es folgt nun die genaue Angabe der Ausstattung, die wir bereits erörtert haben. Daraus fährt der Papyrus fort:) Wenn morgen oder eines Tages Aschor stirbt und ein männliches oder weibliches Kind von seiner Frau Mibtachja nicht hat, so soll Mibtachja verfügen über Aschors Haus, seinen Besitz und seinen Erwerb und alles, was ihm auf Erden gehört, alles. Wenn morgen oder eines Tages Mibtachja stirbt und kein männliches oder weibliches Kind von ihrem Manne Aschor hat, so soll Aschor seinerseits ihren Besitz und Erwerb erben. Wenn morgen oder eines Tages Mibtachja in der 8

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