Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 16 (1913)
- Article
- Die Papyri von Elefantine
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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minderjährigen Schwester Nohebet gehört. Eine andere Frau macht ihrer Schwester ein Geldgeschenk. Auch auf anderen Urkunden, deren fragmentarischer Charakter eine Wiedergabe nicht erlaubt, werden Frauen erwähnt. Die Frau, die, wie man früher glaubte, im Orient die Sklavin ihres Gatten war, erscheint hier genau so wie in der Bibel als seine gleichberechtigte Gefährtin. Auch durch die Eheschließung wurden die Rechte der Frau nicht verkürzt. In dem Ehevertrag, der vor Eingehung der Ehe abgeschlossen wurde, waren genau die Eigentumsrechte der Gatten gegeneinander abgegrenzt. Anläßlich ihrer ersten Ehe schenkt Machseja seiner Tochter ein Hausgrundstück und gibt ihr darüber eine Eigentumsurkunde: „Dieses Haus habe ich dir geschenkt zu meinen Lebzeiten und für die Zeit nach meinem Tode. Du hast freie Verfügung darüber von. diesem Tage an auf ewig, du und deine Kinder nach dir. Du kannst es schenken, wem du willst. Ich habe keinen anderen Sohn und Tochter, Bruder und Schwester, Frau noch irgend jemanden, der über dieses Land Verfügungsrecht hätte, sondern nur du und deine Kinder für immer." In einer Beziehung wurden diese Rechte durch die Ehe modifiziert. Am selben Tage gibt Machseja nämlich seinem Schwiegersöhne folgendes schriftlich: „Ich besitze ein Haus westlich von deinem Hause, das ich meiner Tochter Mibtachja, deiner Frau, gegeben habe und dessentwegen ich ihr eine Urkunde geschrieben habe. Nunmehr sage ich, Machseja, zu dir: „Dieses Land bebaue oder stelle dein Vieh dort ein (?) und wohne darauf mit deiner Frau. Du bist jedoch nicht berechtigt, dies Haus zu verkaufen oder es anderen zu verschenken, sondern nur deine Kinder von Mibtachja sollen das Verfügungsrecht darüber haben nach euch. Wenn du morgen oder eines Tages dieses Land bebaust und nachher meine Tochter dich haßt und von dir weggeht, so hat sie nicht mehr das Recht, es dir fortzunehmen und es anderen zu geben — sondern deine Kinder von Mibtachja, sie haben das Verfügungsrecht darüber — als Entgelt für die Arbeit, die du darauf verwendet hast. Wenn sie sich von dir trennt, soll die