Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 16 (1913)
- Article
- Die Papyri von Elefantine
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 45)
- Language
- German
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108 Grundstück war ein Teil der Mitgift der Mibtachja und kam ihrem Gatten Jesanja um so gelegener, als sein eigenes Haus daran grenzte und sich so sein Besitz arrondierte. Er selbst bekam allerdings nur das Nutznietzungsrecht an diesem Grundstück. Ein anderes Grundstück schenkte Machseja seiner Tochter als Entgelt für Wertobjekte, die sie ihm übergeben und die er nicht bezahlt hatte. Im Jahre 440 hatte dann Mibtachja wieder einmal einen Prozeß wegen verschiedener Waren zu führen. Ihr erster Gatte Jesanja war gestorben und ein Aegypter, mit dem er in Geschäftsverbindung gestanden hatte, behauptete, daß der Verstorbene ihm Geld schyldig geblieben sei. Der Mibtachja wird vom Gericht der Eid auferlegt. Sie schwört bei der Göttin Sati und erhält daraufhin eine Urkunde von dem Aegypter, in der er auf alle Ansprüche gegen sie verzichtet. Die Beziehungen, in denen hiernach Mibtachja zu den umwohnenden Aegyptern stand, zeigen sich noch deutlicher darin, daß sie in zweiter Ehe einen Aegypter, namens Aschor heiratete. Ihr Vater Machseja war mit der Ehe völlig einverstanden. Er gab seiner Tochter wiederum eine reiche Mitgift und setzte in der Heiratsurkunde die Rechte der Eheleute fest. Noch bis in die nächste Generation hinein können wir die Geschichte dieser Familie verfolgen. Der Ehe mit Aschor waren zwei Söhne entsprossen, Jedonja und Machseja, die bei der Kompagnie des Jdinnabo eintraten. Ihr Vater Aschor war im Jahre 420 bereits gestorben, und nun entspann sich ein Prozeß, ähnlich dem, "den Mibtachja einmal auszufechten hatte. Aschor hatte sich von einem Manne namens Meschullam Baumaterialien liefern lassen. Nun behaupteten die Kinder jenes Meschullam, ' daß die Waren auf Kredit genommen und nicht bezahlt worden waren. Die Söhne Aschors wurden gerichtlich befragt und konnten ihre Gegner zufrieden stellen, worauf diese wiederum wie üblich eine ausdrückliche Verzichturkunde ausfertigen ließen. Auch wegen des Grundstückes, das der alte Machseja vor vielen Jahren seiner Tochter anläßlich ihrer ersten Ehe mitgegeben hatte, mußten die Enkel noch einmal vor Gericht. Die Neffen des ersten